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11.9.2010
Mittelstandsfreundliche Kommune
Zertifikat 2007
Landkreis Kusel - Ort der Vielfalt
Kreisverwaltung Kusel
Trierer Str. 49-51
66869 Kusel
Tel: 06381/424-0
Fax: 06381/424-440
Buergerbuero@kv-kus.de
Draisine
Radfahrer
Rapsfeld
Wasserburg
Aktuelles

Bekanntmachungen

Jugendhilfeausschusssitzung am 22.09.2010

Am Mittwoch, dem 22. September 2010, nachmittags 15.00 Uhr, findet im Sitzungsraum 2 der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Straße 49, in Kusel eine öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Kusel statt.

Tagesordnung

1.   Bericht über das Projekt „Integrative Gruppenarbeit im Rahmen der Eingliederungshilfe
      und der Hilfe zur Erziehung an Schulen“

2.   Förderung von Veranstaltungen des Kreisjugendringes;
      hier: Studienfahrt nach Berlin und Sachsenhausen

3.   Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesstätten 2010/2011

4.   Informationen

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Kusel, den 10.09.2010
KREISVERWALTUNG
gez. Gerold Lofi
Vorsitzender des
Jugendhilfeausschusses 

Kreisausschusssitzung am 21.09.2010

Am Dienstag, dem 21.09.2010, vormittags 09.00 Uhr, findet im Sitzungsraum 2 der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Straße 49, in Kusel eine Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Kusel statt.

Tagesordnung

A) Öffentlicher Teil

1.  Kreisstraßen;
    hier: Kreisstraße K 22 / B 420, Vergabe der Arbeiten / Leistungen zur Herstellung der   
    Einmündungsverbesserung vor dem OE Ulmet

2.  Burg Lichtenberg;
     hier: Vergabe der Arbeiten zur Sicherung und Sanierung eines Teilstückes der Mauern
     im Bereich der Rossmühle sowie Beseitigung einer Ausbruchstelle an der talseitigen
     Außenmauer im Bereich der Unterburg

3.  Verleihung des Umweltschutzpreises 2010 des Landkreises Kusel

4.  Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Jahr 2011

5.  Informationen

B) Nichtöffentlicher Teil

6.  Bestellung der ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses für
    Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises Kusel

7.  Auftragsvergaben

8.  Vorbereitung von Beschlüssen des Kreistags 

***************** 

Kusel, den 10.09.2010
KREISVERWALTUNG
gez. Dr. Winfried Hirschberger
Landrat 

Rechnungsprüfungsausschuss am 20.09.2010

Am Montag, dem 20.09.2010, nachmittags 14.30 Uhr, findet im Sitzungsraum 2 der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Straße 49, in Kusel eine nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Landkreises Kusel statt.

Tagesordnung

1.      Jahresabschluss und Rechnungsprüfung

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Kusel, den 09.09.2010
KREISVERWALTUNG
gez. Rudi Agne
Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses

 

Bekanntmachung der Satzung über die Volkshochschule 2010

Startet den Datei-DownloadSatzung über die Erhebung von Gebühren zur Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule des Landkreises Kusel vom 16.06.2010

Bekanntmachung der Satzung über die Schülerbeförderung 2010

Startet den Datei-DownloadSatzung des Landkreises Kusel über die Schülerbeförderung vom 16.06.2010

Zweckvereinbarung Integrierte Gesamtschule

Startet den Datei-DownloadZweckvereinbarung IGS

Wahl zum 16. Landtag Rheinland-Pfalz am 27.03.2011- Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen

Startet den Datei-DownloadBekanntmachung des Kreiswahlleiters

Bekanntmachungen von Satzungen im Bereich der Abfallwirtschaft

Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses aus dem Bereich der Abfallwirtschaft des Landkreises Kusel für das Jahr 2008

Gemäß § 57 Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz (LKO) i. d. F. vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. April 2009 (GVBI. S. 162) in Verbindung mit § 86 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) i. d. F. vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. April 2009 (GVBl. S. 162) sowie § 27 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) wird die Feststellung des Jahresabschlusses aus dem Bereich der Abfallwirtschaft des Landkreises Kusel für das Jahr 2008 bekanntgemacht:

                                                           I. 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 17.12.2009 entsprechend den Empfehlungen des Kreisausschusses den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2008 der Einrichtung Abfallwirtschaft wie vorgelegt mit der Bilanzsumme
                 Aktiva: 22.820.167,73 €             Passiva: 22.820.167,73 €

und einen Jahresgewinn in Höhe von 37.334,37 € festgestellt.
Er beschloss, den Jahresgewinn mit dem Verlustvortrag aus Vorjahren zu verrechnen.

                                                          II.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk liegen gemäß § 57 LKO i.V.m. § 86 Abs. 2 GemO und § 27 EigAnVO ab dem Tag der Bekanntmachung und an acht folgenden Werktagen in der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49 - 51, Zimmer-Nr. 359, während der nachstehenden Dienstzeiten öffentlich aus.
Montag – Mittwoch          8.30 - 12.00 Uhr   und     14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag                     8.30 - 12.00 Uhr   und     14.00 - 18.00 Uhr

Freitag                           8.30 - 12.00 Uhr 

Kusel, 04.02.2010
KREISVERWALTUNG
gez. 
Dr. Winfried Hirschberger
Landrat

Bekanntmachung Hauptsatzung

Änderungssatzung der Hauptsatzung des Landkreises Kusel vom 17.09.2009

Der Landkreis Kusel erlässt aufgrund der §§ 17, 18 und 38 der Landkreisordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. April 2009 (GVBI. S. 162) die folgende, vom Kreistag des Landkreises Kusel in seiner Sitzung am 17.12.2009 beschlossene Satzung:


Artikel 1

Die Hauptsatzung des Landkreises Kusel vom 17.09.2009 wird wie folgt geändert:

I. § 1 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
   Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises erfolgen, soweit durch eine
   Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, in einer oder mehreren Zeitungen,
   die mindestens einmal wöchentlich erscheinen. 

II. § 5 Abs. 3 Nr. 8 erhält folgende neue Fassung:
   (Nr. 8) die unbefristete Niederschlagung und Erlass von Forderungen des Landkreises,
   soweit nicht der Landrat zuständig ist.

III. § 6 Nr. 3 wird wie folgt geändert:
    (Nr. 3) die Stundung und die befristete Niederschlagung von Forderungen in 
    unbegrenzter Höhe sowie die unbefristete Niederschlagung und den Erlass von 
    Forderungen des Landkreises bis zu einer Wertgrenze von 7.500,-- € im Einzelfall; 

 

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt zum 22.12.2009 in Kraft.


Kusel, den 17.12.2009
Kreisverwaltung
gez. Dr. W. Hirschberger
Landrat

 

Hinweis:
Gemäß § 17 Abs. 6 der Landkreisordnung vom 31.01.1994 ergeht zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und den Rechtsfolgen folgender Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Landkreisordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die
   Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet
   oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der
   Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49, 66869 Kusel, unter Bezeichnung des
   Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Bekanntmachungsorgane

Gemäß § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Landkreisordnung zu § 20 der Landkreisordnung ist der Beschluss des Kreistages, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen zu veröffentlichen sind, in der bisherigen Bekanntmachungsform öffentlich bekannt zu machen.


Der Kreistag des Landkreises Kusel hat in seiner Sitzung am 17.12.2009 beschlossen, dass Bekanntmachungen in den Tageszeitungen

- Die Rheinpfalz, Ausgabe Kusel und
- Öffentlicher Anzeiger, Meisenheim

zu veröffentlichen sind.


Kusel, den 13.01.2010
KREISVERWALTUNG
gez. Dr. Winfried Hirschberger
Landrat

 

Vollzug des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977

Vollzug des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.07.2009 (GVBl. S. 280)

hier: Einziehung von Teilstrecken der Kreisstraße 55 (Industriestraße) in der Gemeinde Altenglan

Die Kreisverwaltung Kusel erlässt als zuständige Straßenaufsichtsbehörde gem. § 51 Nr. 3 i.V.m. § 37 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes (LStrG) von Rheinland-Pfalz folgende

Verfügung:

Die in der Gemarkung Altenglan, Verbandsgemeinde Altenglan, Landkreis Kusel verlaufende Kreisstraße 55 (Industriesraße) hat in Teilen keine öffentliche Verkehrsbedeutung mehr und wird daher mit Wirkung zum 01.01.2010 für diese Abschnitte eingezogen.

Die einzuziehenden Teilstrecken der Kreisstraße 55 (alt) erstrecken sich von NK 6410010 Station 0,968 bis nach NK 6410012 Alt, Station 1,065 sowie von NK 6410010 Station 1,165 bis nach NK 6410012 Alt Station 1,471 (Startet den Datei-Downloadsiehe auch beigefügten Lageplan).

Die Gesamtlänge der einzuziehenden Straßenabschnitte beträgt
0,097 km + 0,306 km = 0,403 km.

Begründung:

Zur Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse in der OD Altenglan wurde in den Jahren 2008 / 2009 parallel zu dieser jetzt einzuziehenden Teiltrecke der Kreisstraße 55 (Industriestraße) die bestehende Gemeindestraße (Im Brühl) durch den Landkreis neu ausgebaut. Der nunmehr einzuziehende Straßenabschnitt der K 55 (Industriestraße) blieb im Zuge dieser Baumaßnahme in unverändertem Bauzustand und soll an den angrenzenden Gewerbebetrieb veräußert werden.
Durch diese Baumaßnahme besteht für dieses  Teilstück der K 55 kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr; es erfüllt nicht mehr die Merkmale einer Kreisstraße.

Der Rat der Ortsgemeinde Altenglan hat der beabsichtigten Einziehung am 05.12.2007 zugestimmt. Der Kreisausschuss hat die Einziehung der Kreisstraße am 11.06.2008 beschlossen.

Die zuständige Straßenaufsichtsbehörde, der LBM Rheinland-Pfalz, hat mit Schreiben vom 28.11.2008 festgestellt, dass kein öffentliches Verkehrsbedürfnis für das betreffende Teilstück der K 55 mehr besteht, und hat die Zustimmung zur Einziehung gem. § 37 LStrG erteilt.

Nach erfolgter Bekanntmachung der Einziehungsabsicht gem. § 37.Abs.3 LStrG im Zuge der  Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Bebauungsplan „Gewerbegebiet Brühl –Neufassung-“, am 09.11.2006 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Altenglan, war nunmehr die Einziehung zu verfügen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung, Trierer Straße  49 - 51, 66869 Kusel einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Kusel, den 17.12.2009

gez. Dr. W. Hirschberger, Landrat

Vollzug des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977

Vollzug des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.07.2009 (GVBl. S. 280)

hier: Aufstufung einer Gemeindestraße (Im Brühl) in der Gemeinde Altenglan

Die Kreisverwaltung Kusel erlässt als zuständige Straßenaufsichtsbehörde gem. § 51 Nr. 3 i.V.m. § 38 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes (LStrG) von Rheinland-Pfalz folgende

Verfügung:

Für die in der Gemarkung Altenglan, Verbandsgemeinde Altenglan, Landkreis Kusel verlaufende Gemeindestraße (Im Brühl) hat sich die Verkehrsbedeutung geändert. Entsprechend ihrer jetzigen Verkehrsbedeutung wird die Gemeindestraße mit Wirkung zum 01.01.2010 zur Kreisstraße des Landkreis Kusel aufgestuft.

Die aufzustufenden Teilstrecken (Startet den Datei-Downloadsiehe auch beigefügten Lageplan) erstrecken sich
von NK 6410010        Station 1,065 bis nach NK 6410051 Neu, Station 1,114 sowie
von NK 6410051Neu Station 0,000 bis nach NK 6410052 Neu Station 0,405.

Die aufzustufenden Äste der Gemeindestraße (siehe auch beigefügten Lageplan) im
NK-Bereich 6410051 (Kreisverkehrs-anlage) sind
Ast O – A     = ab Station 0,000 bis 0,036,
Ast A – B     = ab Station 0,000 bis 0,016,
Ast B – O    = ab Station 0,000 bis 0,019.

Die Gesamtlänge der aufzustufenden Abschnitte der Gemeindestraße beträgt
0,049 km + 0,405 km +0,036 km + 0,016 km + 0,019 km = 0,525 km.

Begründung:

Zur Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse in der OD Altenglan wurde in den Jahren 2008 / 2009 die parallel zur Kreisstraße 55 (Industriestraße) verlaufende Gemeindestraße (Im Brühl) durch den Landkreis neu ausgebaut. Die Ortsgemeinde Altenglan hatte in den Jahren davor bereits die Anbindung der Gemeindestraße an die Kreisstraße 55 (alt) über eine Kreisverkehrsanlage sowie Neubau einer Teilstrecke geschaffen.
Durch die Verlagerung der Verkehre von der bisherigen Kreisstraße 55 (Industriestraße) auf die Trasse der Gemeindestraße (Im Brühl) übernimmt der neue Straßenzug die Funktion und die Verkehrsbedeutung einer Straße i. S. von § 3 Ziffer 2 LstrG.

Der Rat der Ortsgemeinde Altenglan hat der beabsichtigten Aufstufung am 05.12.2007 zugestimmt. Der Kreisausschuss hat die Aufstufung der Gemeindestraße zur Kreisstraße am 11.06.2008 beschlossen.

Die zuständige Straßenaufsichtsbehörde, der LBM Rheinland-Pfalz, hat mit Schreiben vom 28.11.2008 festgestellt, dass sich die Verkehrsbedeutung für die betreffenden Teilstücke der Gemeindestraße geändert hat. Da die Straße auch baulich geeignet ist, die Verkehre aufzunehmen, wurde die Zustimmung zur Aufstufung gem. § 38 Abs.2 letzter Satz LStrG erteilt.

Nach erfolgter Bekanntmachung der Aufstufungsabsicht gem. § 38 Abs.4 LStrG im Zuge der  Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Bebauungsplan „Gewerbegebiet Brühl –Neufassung-“, am 09.11.2006 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Altenglan, war nunmehr die Aufstufung zu verfügen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung, Trierer Straße  49 - 51, 66869 Kusel einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Kusel, den 17.12.2009

gez. Dr. W. Hirschberger, Landrat

Vollzug des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977

Vollzug des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.07.2009 (GVBl. S. 280)

hier: Widmung einer Teilstrecke (Bereich Aufweitung durch den Bau einer Abbiegespur) der Kreisstraße 55 sowie des neu gebauten Rad- und Gehweges als unselbständiger Bestandteil der Kreisstraße 55 (Im Brühl) in der OD Altenglan

Die Kreisverwaltung Kusel erlässt als zuständige Straßenaufsichtsbehörde gem. § 51 Nr. 3 i.V.m. § 36 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes (LStrG) von Rheinland-Pfalz folgende

Verfügung:

Die in der Gemarkung Altenglan, Verbandsgemeinde Altenglan, Landkreis Kusel verlaufende Kreisstraße 55 wurde auf einem Teilstück durch den Bau einer Abbiegespur verändert.
Die Fläche dieser Teilstrecke der Kreisstraße 55 (siehe auch beigefügten Lageplan) wird hiermit mit Wirkung zum 01.01.2010 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Sie erstreckt sich von NK 6410010 Station 0,968 bis nach NK 6410051 Neu Station 1,065.

Parallel zur Kreisstraße 55 Neu (Im Brühl) wurde als unselbständiger Bestandteil der K 55 Neu ein Rad- und Gehweg gebaut.
Die Flächen des Rad- und Gehweges (Startet den Datei-Downloadsiehe auch beigefügten Lageplan) werden hiermit mit Wirkung zum 01.01.2010 als unselbständiger Bestandteil der Kreisstraße 55 gewidmet.
Die Fläche liegt zwischen den NK 6410051 Neu sowie 6410052 Neu.

Begründung:

Die vorgenannten Flächen sind endgültig hergestellt und befinden sich in der Straßenbaulast des Landkreis Kusel.

Der Kreisausschuss hat die Widmung der Teilfläche der Kreisstraße 55 sowie der Fläche des Rad- und Gehweges für den öffentlichen Verkehr in der Sitzung am 11.06.2008 beschlossen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung, Trierer Straße  49 - 51, 66869 Kusel einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Kusel, den 17.12.2009

gez. Dr. W. Hirschberger, Landrat

Bekanntmachung Hauptsatzung

Startet den Datei-DownloadBekanntmachung Hauptsatzung (17.09.2009)

Bekanntmachung

des Kreiswahlleiters
gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung

Folgende Ersatzpersonen waren gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes als Mitglied des Kreistages des Landkreises Kusel zu berufen:

  • Herr Erwin Reiber, Glanstraße 66, 66887 Rammelsbach, anhand der Stimmenergebnisse der Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
  • Herr Siegbert Theiß, Hauptstraße 39, 66909 Krottelbach, anhand der Stimmenergebnisse der Bewerber des Wahlvorschlages der Wählergruppe FWG Kreisverband Freier Wählergruppen Landkreis Kusel e.V. (FWG Kreisverband).

Kusel, den 15. Juli 2009
gez. Dr. Winfried Hirschberger
Landrat und Kreiswahlleiter

Bekanntmachung

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Kreistag Kusel

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2009 das Ergebnis der Wahl zum Kreistag wie folgt festgestellt:

I.

Zur Kreistagswahl waren 60.844 Personen wahlberechtigt, davon haben 35.994 Personen gewählt.
Die Wahlbeteiligung betrug 59.16 %.
Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 34.155 Stimmzettel gültig und 1.839 Stimmzettel ungültig.

II.

Die Verteilung der Stimmen könne Sie sich in nachfolgender PDF ansehen:

Startet den Datei-DownloadBekanntmachung des Ergebnisses

Bekanntmachung

des Ergebnisses der Wahl zum Landrat des Landkreises Kusel am 07. Juni 2009

Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2009 das Ergebnis der Wahl zum Landrat des Landkreises Kusel wie folgt festgestellt:

I.

Zur Wahl des Landrates des Landkreises Kusel waren 60.847 Personen wahlberechtigt, davon haben 36.008 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 59,18 %.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 33.638 gültig und 2.370 ungültig.

II.

Es entfielen auf

Stimmen

%

1.Dr. Hirschberger, Winfried
Sozialdemokratische Partei Deutschlands

20.733

61,64

2.Hartenfels, Andreas
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

12.905

38,36

Wahlgebiet insgesamt:

33.638

III.

Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands - SPD -

                Herr Dr. Hirschberger, Winfried

mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit gewählt ist.


Kusel, den 15. Juni 2009

gez. Volker Schlegel
1. Kreisbeigeordneter und Wahlleiter

 

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