Änderung der Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Höcherberg-Westrich“


Die untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Kusel beabsichtigt den räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes „Höcherberg-Westrich“ zwischen Waldmohr und Schönenberg-Kübelberg um ca. 47,8 ha zu reduzieren. Geplant ist im Wesentlichen die Herausnahme von Wald, Acker- und Grünlandflächen am Rande des Schutzgebietes, um ein Gewerbegebiet auszuweisen.

Der Entwurf der zu ändernden Rechtsverordnung und die zugehörigen Karten liegen gemäß § 12 Abs. 3 LNatSchG in der Zeit vom 15.09.2025 bis zum 15.10.2025 während den genannten Dienstzeiten bei der

  • Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49- 51, 66869 Kusel, Zimmer Nr. 456, Herr von Ehr, Tel.: 06381/424-221, E-Mail: kv-kusel@poststelle.rlp.de, Öffnungszeiten Mo-Fr 8.30-12.00 Uhr, Mo-Mi 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Do 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    und der

  • Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 14, 66914 Waldmohr, Zimmer W1-2.04, Frau Munzinger, Tel.: 06373/504-185, E-Mail: poststelle@vgog.de, Öffnungszeiten Mo-Fr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Mo-Mi 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Do 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

öffentlich zur Einsicht aus.

Zusätzlich kann eine Einsichtnahme nach vorheriger Vereinbarung auch außerhalb der vorgenannten Dienstzeiten erfolgen.

Die Kreisverwaltung ist für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich.

Der Entwurf der zu ändernden Rechtsverordnung und die zugehörigen Karten stehen im vorgenannten Zeitraum ebenfalls hier auf der Homepage zur Verfügung unter:

Alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt sein können, können Anregungen und Einwendungen ab dem ersten Tag der öffentlichen Auslegung am 15.09.2025 bis einschließlich 29.10.2025 bei den oben genannten Stellen schriftlich, zur Niederschrift oder auf elektronischem Wege durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur vorbringen.

 

Kreisverwaltung Kusel

Untere Naturschutzbehörde