Wahlen
WAHLEN 2026

ERGEBNISSE
Die Ergebnisse der Wahlen können am 22.03.2026 ab 18 Uhr auf der Homepage des Landeswahlleiters und der Kreisverwaltung abgerufen werden oder sind der Presse zu entnehmen.
- Hier kommen Sie zu den Ergebnissen der Landtagswahl
- Hier kommen Sie zu den Ergebnissen der Wahl zur Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
- Hier kommen Sie zu den Ergebnissen der Ortsbürgermeisterwahl in Reichweiler und des (Rats-) Bürgerentscheids in Rammelsbach
Landtagswahl Rheinland-Pfalz
Am Sonntag, den 22. März 2026 findet in Rheinland-Pfalz die Landtagswahl statt - gewählt wird der 19. Landtag Rheinland-Pfalz.
Derzeit werden von den zuständigen Verbandsgemeindeverwaltungen die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Kusel versandt.
Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
In der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein findet an diesem Tag eine weitere Wahl statt - gewählt wird die neue Bürgermeisterin / der neue Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Hat bei der Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein keine Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 12. April 2026, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen / Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan
Im Bereich der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan findet an diesem Tag in der Ortsgemeinde Reichweiler die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters statt.
Gleichzeitig findet in der Ortsgemeinde Rammelsbach der (Rats-)Bürgerentscheid mit der Abstimmungsfrage „Soll die Abbaugrenze des Steinbruch Rammelsbach, unter Beachtung und Einhaltung einer Abstandsregelung zur Baugrenze von mind. 300 m, erweitert werden?“ statt.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN WAHLEN
BRIEFWAHL
Auf dem Wahlschein ist der Hinweis auf die Beantragung der Briefwahl, die auf Wunsch bei der zuständigen Verbandsgemeinde zu stellen ist (siehe Homepages der Verbandsgemeinden - die Links finden Sie weiter unten).
Briefwahlunterlagen bestehen aus Stimmzetteln, Wahlbriefumschlägen, Stimmzettelumschlägen und Merkblättern; letztere beschreiben den Vorgang der Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen können bei der zuständigen Verbandsgemeinde abgeholt werden, gleichzeitig besteht die Möglichkeit vor Ort direkt zu wählen, oder die Unterlagen werden (auf Wunsch) zugeschickt.
WAHLLOKALE UND AUSZÄHLUNG
Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Nach Ablauf der Wahlzeit erfolgt die Auszählung der Stimmen, die öffentlich ist.
LINKS ZU DEN VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNGEN
Weitere Informationen finden Sie auf den Internet-Seiten Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung: