Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung
Clearingstelle Eingliederungshilfe:
Bitte nehmen Sie vor Antragstellung unser Beratungsangebot in Anspruch. Setzen Sie sich dazu bitte mit Frau Müller, 06381 424-204, eingliederungshilfe@kv-kus.de in Verbindung.
Nach § 106 SGB IX sind die Träger der Eingliederungshilfe gesetzlich verpflichtet, Leistungsberechtigte individuell zu beraten und bei Bedarf zu unterstützen.
Was umfasst die Beratung nach § 106 SGB IX?
- Persönliche Situation: Berücksichtigung des individuellen Bedarfs, der eigenen Kräfte und der Stärkung der Selbsthilfe.
- Barrierefreiheit: Die Beratung muss in einer für den Leistungsberechtigten wahrnehmbaren und verständlichen Form erfolgen (z. B. in Leichter Sprache).Vertrauensperson: Auf Wunsch kann die Beratung im Beisein einer Person des Vertrauens stattfinden
- Örtlichkeit: Ort der Beratung frei wählbar (zu Hause oder im Amt)
Für Minderjährige mit Unterstützungsbedarf wenden Sie sich bitte an die Verfahrenslotsin Kerstin Hollinger (kerstin.hollinger@kv-kus.de, 06381 424 367)