Asyl & Integration


Asyl & Integration 

Allgemeine Informationen:

Die Verteilung der Asylbegehrenden erfolgt nach dem "Königsteiner Schlüssel". Demnach werden dem Land Rheinland-Pfalz 4,81848% aller Asylbewerber in Deutschland zugewiesen.

Unter anderem auf dem Windhof in Kusel gibt es eine Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA). Die AfA in Kusel ist eine Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz. Von dort und den weiteren Aufnahmeeinrichtungen im Land werden die Asylbegehrenden an die Kommunen verteilt. Für den Landkreis Kusel werden nach den folgenden Verteilungsschlüsseln Personen zugewiesen:

  • Asylbewerber (VQA): 1,37%
  • Ukrainische Vertriebene und Sonderprogramme (VQUS): 1,75%
  • Spätaussiedler (VQSp): 1,75%

Die Kreisverwaltung Kusel ist u.a. für die Aufnahme und Unterbringung der dem Landkreis Kusel zugewiesenen Asylbewerber zuständig. Zur besseren Integration setzt der Landkreis Kusel auf eine dezentrale Unterbringung der dem Landkreis Kusel zugewiesenen Personen in privaten Mietwohnungen.

Hinweis für Bürger
Wer Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen vermieten möchte, kann sich gerne bei der Kreisverwaltung Kusel melden (E-Mail: asylbewerberstelle@kv-kus.de)
Wer mit einer Sach- oder Zeitspende helfen möchte, kann sich bitte an Herrn Leibrock von IKOKU wenden, 06381 917530-22, 0175 7223534, martin.leibrock@ikoku.de

Nachfolgend finden Sie zahlreiche Informationen rund um das Thema Asyl & Integration im Landkreis Kusel.

Wegweiser für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in verschiedenen Sprachen