Asyl & Integration


Asyl & Integration 

Allgemeine Informationen:

Die Verteilung der Asylbegehrenden erfolgt nach dem "Königsteiner Schlüssel". Demnach werden dem Land Rheinland-Pfalz 4,81848% aller Asylbewerber in Deutschland zugewiesen.

Unter anderem auf dem Windhof in Kusel gibt es eine Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA). Die AfA in Kusel ist eine Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz. Von dort und den weiteren Aufnahmeeinrichtungen im Land werden die Asylbegehrenden an die Kommunen verteilt. Für den Landkreis Kusel werden nach den folgenden Verteilungsschlüsseln Personen zugewiesen:

  • Asylbewerber (VQA): 1,5%
  • Ukrainische Vertriebene und Sonderprogramme (VQUS): 1,75%
  • Spätaussiedler (VQSp): 1,75%

Die Kreisverwaltung Kusel ist u.a. für die Aufnahme und Unterbringung der dem Landkreis Kusel zugewiesenen Asylbewerber zuständig. Zur besseren Integration setzt der Landkreis Kusel auf eine dezentrale Unterbringung der dem Landkreis Kusel zugewiesenen Personen in privaten Mietwohnungen.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche Informationen rund um das Thema Asyl & Integration im Landkreis Kusel.

Wegweiser für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in verschiedenen Sprachen