Kreisrechtsausschuss

Kreisrechtsausschuss

Gegen eine Entscheidung einer Verwaltung einer Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde oder der Kreisverwaltung Kusel, mit der der/die Betroffene nicht einverstanden ist, kann er/sie Widerspruch einlegen.

Sofern die Verwaltungen dem Anliegen nicht entsprechen, wird der Widerspruch an den Kreisrechtsausschuss zur Entscheidung weitergegeben. Der Kreisrechtsausschuss ist ein unabhängiges Gremium. Seine Aufgabe ist es, die getroffenen Entscheidungen rechtlich zu überprüfen.

In der Regel findet eine mündliche Verhandlung vor dem Kreisrechtsausschuss statt, in der der/die Betroffene das Anliegen selbst vortragen oder sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen kann.

Der Kreisrechtsausschuss entscheidet in der Besetzung einer/eines Vorsitzenden und zwei Beisitzern, die vom Kreistag gewählt werden.

Ist eine/r der Beteiligten mit der Entscheidung des Kreisrechtsausschusses nicht einverstanden, so ist Klage beim Verwaltungsgericht oder Sozialgericht möglich.

Mit Ausnahme bestimmter Rechtsgebiete, wie z.B. Sozialhilfe, Jugendhilfe und Wohngeld, ist das Verfahren für den/die Unterlegene/n gebührenpflichtig.

 

Termine: