Innerörtliche Sanierungsgebiete
Innerörtliche Sanierungsgebiete
Eigentümer in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten haben die Möglichkeit Herstellungskosten von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen entsprechend den Vorgaben des Einkommenssteuergesetztes erhöht abzuschreiben.
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen müssen grundsätzlich vor Baubeginn zwischen Eigentümer und Gemeinde in einer sogenannten Modernisierungsvereinbarung vertraglich vereinbart werden. Baubeginn ist die konkrete Beauftragung von Leistungen oder die Aufnahme von Eigenleistungen.
Nach Abschluss des Modernisierungsvertrags fällt bei der Kreisverwaltung eine Beratungs- und Bearbeitungspauschale an. Der Beratungsnehmer trägt alle anfallenden Beratungskosten.