Weitere Informationen der Stadtwerke Kusel:  Abkochgebot für Trinkwasser – Nachweis von coliformen Bakterien


Bei einer routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers im Rahmen von Leitungsarbeiten der Stadtwerke Kusel wurden coliforme Keime nachgewiesen. Die Bürgerinnen und Bürger wurden umgehend informiert. Das Gesundheitsamt hat ein Abkochgebot erlassen. Dieses Abkochgebot gilt aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes für die Gebiete/Straßen Vogelsang, Am Bahndamm, Am Park Toucy, Reiheichen, Am Tannenwäldchen, Am Neuen Berg und Adam-Fetzer-Weg, Zum halben Mond und teile der Haischbachstraße.

Die Stadtwerke stehen in engem Austausch mit den verantwortlichen Behörden und arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung. Bis Entwarnung gegeben werden kann, wird es noch etwas dauern. Denn um das Abkochgebot aufzuheben, müssen weitere Proben entnommen werden. Die Stadtwerke brauchen drei unbedenkliche Proben in Folge, damit das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt.

Was ist zu tun?
Das Trinkwasser darf nur in abgekochtem Zustand verwendet werden, z. B.  für:
- Trinken und Zubereitung von Speisen und Getränken
- Reinigen von rohem Gemüse und Obst
- Zubereitung von Säuglingsnahrung
- Zähneputzen

Zum Duschen, Baden oder Händewaschen kann das Wasser weiterhin genutzt werden, sollte aber nicht verschluckt werden.

Das Abkochen sollte mindestens drei Minute sprudelnd erfolgen. Nach dem Abkühlen kann das Wasser wie gewohnt verwendet werden.

Folgende Maßnahmen haben die Stadtwerke Kusel bereits eingeleitet:
Die Ursache der Verunreinigung wird untersucht und erste Maßnahmen wurden eingeleitet. Hierzu zählt das Spülen des Leitungsnetzes, die Entnahme zusätzlicher Wasserproben sowie eine enge Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Stadt Kusel.

Sobald der Verbrauch von Trinkwasser in den betroffenen Bereichen wieder unbedenklich ist und die Aufhebung des Abkochgebots erfolgt, wird die Bevölkerung umgehend informiert.