Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Kusel
I.
Am Sonntag, dem 9. November 2025, findet die Wahl des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Kusel statt.
II.
- Wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der jeweils zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung beantragen.
- Aus dem Melderegister ist nicht ersichtlich, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde. Daher können wahlberechtigte deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben
a) durch Einbürgerung
b) durch Geburt aufgrund der Abstammung, jedoch noch mindestens eine weitere
ausländische Staatsangehörigkeit besitzen (doppelte Staatsangehörigkeit)
c) durch Geburt aufgrund der Abstammung, da mindestens ein Elternteil zuvor
eingebürgert wurde
d) durch Geburt aufgrund der Abstammung, jedoch ein Elternteil zum Zeitpunkt der
Geburt eine ausländische Staatsangehörigkeit besessen hat Migrationshintergrund)
e) nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigengesetzes
f) als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes,
g) nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein
Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7
des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist,
nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden; sie können ebenfalls ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der jeweils zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung beantragen.
III.
Die nicht meldepflichtigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und die deutschen Wahlberechtigen mit Migrationshintergrund können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis
bis zum Freitag, dem 7. November 2025, 18 Uhr,
bei der jeweils zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung beantragen. Antragsvordrucke können Sie bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.
IV.
Ich weise darauf hin, dass die Wahl nicht stattfindet, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 28. Oktober 2025 bekanntgegeben.
Kusel, den 28.08.2025
gez.
Landrat Otto Rubly als Wahlleiter