Förderung für den Heizungstausch


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude beim Umstieg auf Erneuerbares Heizen. 

Der Heizungstausch kann schon jetzt beauftragt und der Förderantrag – übergangsweise – nachgereicht werden. Die technische Antragstellung für die Heizungsförderung bei der KfW für private Selbstnutzende in Einfamilienhäusern ist voraussichtlich ab 27. Februar 2024 möglich.

Die neue Förderung für den Heizungstausch umfasst eine Grundförderung von 30% für den Einbau neuer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in allen Wohn- und Nichtwohngebäuden. 

Zusätzlich gibt es einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20% für den frühzeitigen Austausch fossiler Heizungen sowie einen Einkommens-Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000€ zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. 

Für Wärmepumpen ist ein Effizienzbonus von 5% möglich. Biomasseheizungen wird ein pauschaler Zuschlag von 2.500€ gewährt. Die einzelnen Boni können miteinander kumuliert werden, allerdings wird hier der Fördersatz auf 70% begrenzt. 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der KfW unter Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz | KfW oder telefonisch unter  

+49 800 539 -9010