Ausländerrecht


Ausländerrecht

Die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Kusel ist zuständig in allen Aufenthaltsangelegenheiten von Ausländerinnen und Ausländern, die im Landkreis Kusel wohnen.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • Verpflichtungserklärung
    Verpflichtungserklärung online vorbereiten und/oder abgeben
  • Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis
  • Zustimmung von Visumsanträgen bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland
  • Aufenthaltsbeendende Maßnahmen (z.B. Abschiebung, Ausweisung)
  • Mitwirkung im Asylverfahren


Wichtige Informationen:

Die Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Zur Vereinbarung eines Termins rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie eine E-Mail an abh@kv-kus.de .

Die Telefonnummern der Ansprechpartner finden Sie in der Randbox.

Die Ausländerbehörde ist mittwochs ganztägig geschlossen!


Formulare / Unterlagen