Denkmalschutz
Denkmalschutz
Im Landkreis Kusel gibt es unzählige Kulturdenkmäler. Dazu gehören Prunkstücke vergangener Zeiten wie Burgen und Kirchen ebenso wie historische Villen, Fachwerk- und Bruchsteinhäuser.
Gebäude, die historische Kulturgüter, typische Bauwerke für die Entwicklung ihrer Stadt oder Gemeinde oder Zeugnis geistigen, künstlerischen, handwerklichen Schaffens sind, müssen erhalten und gepflegt werden. Für bauliche Veränderungen an einem denkmalgeschützten Gebäude ist eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.
Die Baudenkmäler sind in der Denkmalliste RLP verzeichnet und können öffentlich eingesehen werden: Denkmalliste Rheinland-Pfalz
Baudenkmäler:
Die Kreisverwaltung Kusel ist als Untere Denkmalschutzbehörde beauftragt, die Aufgaben des Denkmalschutzes in ihrem Gebiet wahrzunehmen. Sie ist erster Ansprechpartner bei Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, z. B. insbesondere für:
- Beratungen von Denkmaleigentümern
- bauliche Veränderungen an Kulturdenkmälern und in deren Umgebung
- Erteilung von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen
- Wahrung denkmalpflegerischer Belange in Beteiligungsverfahren
- Unterschutzstellung von Kulturdenkmälern
- Hinweise auf Schäden von Kulturdenkmälern und archäologische Funde
Erdgeschichtliche und archäologische Denkmalpflege:
In Rheinland-Pfalz beschäftigt sich die Landesarchäologie mit beweglichen sowie unbeweglichen Zeugnissen, Überresten oder Spuren
- menschlichen Lebens an derer Erhaltung, Pflege, wissenschaftlichen Erforschung und Dokumentation aus geschichtswissenschaftlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht
- tierischen oder pflanzlichen Lebens, der Entwicklungsgeschichte der Erde. Alle diese Funde und Befunde stehen als Kulturdenkmäler unter Schutz. In der Regel sollen sie geschützt im Boden verbleiben
Nach § 21 Abs. 1 DSchG ist die Suche nach Kulturdenkmälern (z. B. mit Metalldetektoren) genehmigungspflichtig. Die Unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte stellen im Einvernehmen mit den Außenstellen der Direktion Landesarchäologie bzw. der erdgeschichtlichen Denkmalpflege diese Genehmigungen aus. Dabei gelten landesweit die "Richtlinien zur archäologischen und erdgeschichtlichen Prospektion".
Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren finden Sie hier.
Westwall:
Die Relikte des Westwalls stehen in Rheinland-Pfalz seit 2008 unter Denkmalschutz als so genanntes Strecken- und Flächendenkmal "Westbefestigung" (Westwall und Luftverteidigungszone West). Die Erfassung der Westwallanlagen ist ein stetiger Prozess, mehr als 9.000 Objekte verschiedenster Art sind allein in unserem Land bekannt. Es gibt immer noch Anlagen, die bislang in keinem Plan verzeichnet sind und doch dazu gehören. Für bauliche Veränderungen an einem denkmalgeschützten Westwallobjekten ist eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.