Landwirtschaft


LANDWIRTSCHAFT

Die Kreisverwaltung als untere Landwirtschaftsbehörde berät Sie in Fragen zu

  • Fördermaßnahmen der Europäischen Union, des Bundes und des Landes

  • Grundstücksverkehr

    Landwirtschaftliche Flächen der Landwirtschaft zu erhalten ist Sinn und Zweck des Grundstücksverkehrsgesetzes (GrdstVG).

    Mit diesem Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vom 28.07.1961 hat der Gesetzgeber das Genehmigungsverfahren zur rechtsgeschäftlichen Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke geregelt. Kaufverträge, Übergaben, Erbauseinandersetzungen usw., die landwirtschaftliche Flächen im Landkreis Kusel betreffen, sind von der Kreisverwaltung zu genehmigen bzw. ein Negativzeugnis auszustellen.

    Genehmigungspflichtig sind in Rheinland-Pfalz landwirtschaftliche Flächen (z.B. Acker, Wald, Wiese) ab einer Größe von 50 Ar und weinbaulich genutzte Flächen ab 10 Ar.

    Grundstücksverkehrsgesetz  

  • Höfeordnung

    Neben dem allgemeinen Erbrecht, das im BGB verankert ist, gibt es in Rheinland-Pfalz mit der Höfeordnung ein landwirtschaftliches Sondererbrecht. Ziel dieses Sondererbrechtes ist es, landwirtschaftliche Betriebe als Einheit zu erhalten und eine Zersplitterung oder Überschuldung der Höfe im Erbgang zu verhindern. Dieses Sondererbrecht kommt nur zum Tragen, wenn die Betriebe auf Antrag in die sogenannte Höferolle eingetragen werden. Die Besonderheit der Höfeordnung besteht darin, dass der Hof ungeteilt an einen Erben (Hoferben) gegen ermäßigte Abfindung der übrigen Erben übergeht. Ist der Hof in die Höferolle eingetragen, braucht kein Testament verfasst bzw. kein Erbvertrag abgeschlossen werden.

    Die Höferolle wird bei den Grundbuchämtern geführt. In jedem Landkreis wird ein Höfeausschuss gebildet. Der Höfeausschuss ist ein in der Regel bei den Kreisverwaltungen eingerichtetes Gremium aus 5 Personen. Die Eintragung des Hofes in die Höferolle erfolgt bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen aufgrund eines über den Höfeausschuss zu leitenden Antrages des Eigentümers an das Grundbuchamt.

GAP 2023: Erklärvideos Basiswissen/GLÖZ-Standards

An alle Antragstellerinnen und Antragsteller,

um Ihnen die GAP 2023 zu erklären, hat das DLR Eifel Erklärvideos erstellt. Mit dem untenstehenden Link können Sie sich die Videos - speziell stehen aktuell die GLÖZ Standards im Vordergrund - ansehen.

In Kürze werden die Videos durch Merkblätter ergänzt.

Ihr Referat Landwirtschaft