FAQ - häufig gestellte Fragen


Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zu folgenden Themen/Fragen:

  • Wie entsorge ich meinen Abfall?

    Alle Informationen dazu hier

  • Wo erhalte ich Wertstoffsäcke?

    Wie erhalten Sie Ihre Wertstoffsäcke?
    Die Wertstoffsäcke erhalten Sie im Rahmen einer Verteilaktion einmal pro Jahr nach Hause gebracht. Sollten Ihnen die verteilten Wertstoffsäcke nicht ausreichen, können im Bürgerbüro der Kreisverwaltung (Tel: 06381 / 424 - 0 ) oder über unsere Abfall-App weitere Wertstoffsäcke bestellt werden.

    Die Wertstoffsäcke sind nur für die Wertstoffsammlung zu verwenden. Durch die Zweckentfremdung entstehen Mehrkosten für die Beschaffung.

  • Wo erhalte ich Abfallsäcke?

    Sollte Ihnen das zur Verfügung stehende Volumen des Restmüllgefäßes oder der Biotonne einmal nicht ausreichen, können Sie bei folgenden Verkaufsstellen für 3,30 € „rote Säcke“ für Restmüll oder Papiersäcke für Bioabfälle kaufen. 

    Verkaufsstellen für "rote" Säcke für Papiermüll oder Papiersäcke für Bioabfall

  • Sperrmüllabfuhr auf Abruf

  • Weshalb wurde meine Restmülltonne registriert?

    Informationen zum Behältersystem
    Alle im Landkreis Kusel gestellten Abfallgefäße sind mit einem Barcode und einem Chip versehen.
    Ziel dieser Registrierung ist eine eindeutige Zuordnung von Behältern zu den einzelnen Haushaltsveranlagungen sowie ein effizienterer Behältertausch.

    Transponder im Kamm der Mülltonne (Der kleine elektronische Helfer)
    Die Zählung der Leerungen übernimmt ein elektronischer Chip, der sogenannte Transponder. Dieser hat die Form eines Kunststoffpucks und ist etwa so groß wie eine 2-Euro-Münze. Er sitzt fest verankert im oberen Rand des Abfallbehälters, dem so genannten Schüttkamm. Der Chip besitzt eine Codenummer, mit der die Mülltonne eindeutig identifiziert und einem Haushalt zugeordnet werden kann. 

    Welche Daten speichert dieser Chip?
    In der heutigen Zeit eine berechtigte Frage. Auf diesem Chip ist lediglich ein weltweit einmaliger Zahlencode gespeichert, der eine eindeutige Identifizierung der Tonne ermöglicht. Weitere Daten werden auf dem Transponder also nicht abgelegt. Die „Arbeitsweise“ dieses Transponders ähnelt somit einem Chip, der z.B. Hunden zu Registrierungszwecken implantiert wird.

    Wie erfolgt die Erfassung der Daten?
    Der mit Transponder ausgerüstete Rest- oder Bioabfallbehälter wird zur Abfuhr bereitgestellt. Das Müllfahrzeug kommt. Es ist mit Antennen und einem Empfänger (Transponder-Lesegerät) ausgerüstet. 
    Der Abfallbehälter wird in die Schüttung des Fahrzeugs eingehängt. Während der Behälter geleert wird, „liest“ die an der Schüttung angebrachte Antenne die im Transponder gespeicherte Codenummer.
    Die Leerung des Abfallbehälters mit dieser Codenummer wird damit erfasst und eindeutig dem jeweiligen Haushalt zugeordnet. Die Lesereichweite zwischen Antenne und Transponder ist gering (20 cm). Damit ist technisch sichergestellt, dass eine Registrierung der Leerung ausschließlich beim Kippvorgang des Behälters an der Schüttung des Müllfahrzeugs erfolgen kann.
    Die eindeutig zugeordnete Leerung wird zusammen mit Datum und Uhrzeit im Bordcomputer des Müllfahrzeugs gespeichert.
    Das Müllfahrzeug übersendet diese Leerungdaten in Echtzeit an eine Computersoftware.
    Zugriff auf diese Leerungsdaten haben lediglich der Disponent der Entsorgungsfirma sowie die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft des Landkreises Kusel.
    Sollte es nun im Rahmen der Abfuhr zu Problemen mit der Gefäßleerung kommen (z. B. Reklamationen, Fehlbefüllungen, etc.), können die Leerungsdaten vom Personal überprüft werden. Ferner ist eine Zuordnung zum jeweiligen Haushalt mit Hilfe der übermittelten Daten möglich.

    Was hat es mit dem Aufkleber auf sich, der am Rand der Mülltonne klebt?
    Der Barcode-Aufkleber hat mit der Zählung der Leerungen rein gar nichts zu tun.
    Er erleichtert lediglich unserem Behälterdienst die Arbeit, wenn Mülltonnen ausgeliefert, umgetauscht oder abgeholt werden soll. Auf dem Aufkleber sind u.a. die Objekt-Nummer, die Behälter-Nummer und die Grundstücksanschrift vermerkt.
    Mit der auf dem Barcode aufgeführten Objekt-Nummer/Behälter-Nummer kann die eindeutige Zuordnung eines Gefäßes zu Ihrem Haushalt erfolgen. Dies ist gerade in Mehrfamilienhäusern mit mehreren Abfallgefäßen eine große Erleichterung. Die Objekt-Nummer Ihres Abfallgefäßes ist auch auf Ihrem Abfallgebührenbescheid aufgedruckt. Die Behälter-Nummer kann Ihnen bei Bedarf von den Mitarbeitern der Kreisverwaltung Kusel mitgeteilt werden (Telefon 06381 – 424- Durchwahlen: -229;-232;-233).

    Im Zusammenhang mit unserem Behälterdienst ist von einer "Verheiratung" der Behälter die Rede.  Was hat es damit auf sich?

    Die „Verheiratung“

    Die „Scheidung“

      

    Alle Rest- und Bioabfallbehälter sind wie bereits oben beschrieben mit einem Transponder ausgestattet.

    Werden für ein Grundstück neue Abfallbehälter bestellt, erhält jeder Behälter zunächst eine eindeutige Behälternummer. Das erledigt eine moderne Software.

    Nun folgt die so genannte „Verheiratung“:

    Die Behälternummer wird mit der Transpondernummer elektronisch verknüpft.

    Diesen Vorgang erledigt der Mitarbeiter unseres Behälterdienstes vor Ort und bringt sodann den Barcode am Gefäß an.

    Der Abfallbehälter kann damit nun eindeutig einem Haushalt zugeordnet werden.

    Die Tonne ist nun bereit zur Leerung.  

     

      

    Wird ein Abfallbehälter abgemeldet, kommt es zur „Scheidung“

    Der Behälter wandert zurück ins Lager auf der Kreismülldeponie Schneeweiderhof.  

    Die Verknüpfung zwischen Behälter- und Transpondernummer wird zu dem Zeitpunkt gelöscht, in dem der Mitarbeiter des Behälterdienstes den Behälter mit dem Barcorde-Scanner ausscannt.

    Der Behälter ist nun nicht mehr dem alten Haushalt zugeordnet, an dem er bisher stand.

    Wird der Behälter wieder benötigt, beginnt das Spiel von neuem. Er bekommt eine neue Behälternummer, die wiederum mit der Transpondernummer verheiratet wird.

       

    Warum ist mein Behälter gesperrt?
    Aufgrund des hier beschriebenen Systems kann nunmehr jeder Behälter gezielt von der Verwaltung identifiziert und angesteuert werden. Demzufolge sind auch Sperrungen einzelner Abfallgefäße möglich. Gründe für eine Sperrung können hierbei zum Beispiel mehrfache Fehl-Befüllungen oder die Nutzung eines abgemeldeten Behälters sein. Sollte Ihr Behälter gesperrt sein, so setzen Sie sich bitte umgehend mit der Abfallwirtschaft des Landkreises Kusel in Verbindung (Telefon: 06381 – 424- Durchwahlen: -229; -232 oder -233).

  • Wie erfolgt die Müllabfuhr bei Straßensperrungen und im Winter?

    Abfuhr bei Straßensperrungen
    Kann eine Straße oder ein Gebiet aufgrund einer Sperrung nicht angefahren werden, müssen die Restabfalltonnen /-säcke, die Wertstoffsäcke sowie der Sperrmüll von den Anwohnern zur nächsten befahrbaren Straße gebracht werden.

    Abfuhr im Winter
    Im Winter kann es vorkommen, dass die Müllfahrzeuge wegen Schnee- und Eisglätte nicht alle Straßen in den Ortsgemeinden anfahren können.
    Sollten deswegen die Restabfallgefäße /-säcke nicht abgeholt werden, können die Anwohner bei der nächsten Leerung den inzwischen anfallenden Restabfall in Abfallsäcken (bitte keine Wertstoffsäcke verwenden) zur Restabfalltonne dazustellen.
    Probleme kann es bei winterlichen Straßenverhältnissen auch mit der Sperrmüllabfuhr geben. 
    Kann eine Straße nicht angefahren werden, muss der Abfuhrtermin für die betroffenden Haushalte leider ausfallen. Bitte vereinbaren Sie in diesen Fällen direkt einen neuen Termin für die Abfuhr (Tel. 06381 / 424 -0) und geben den Grund für den Ausfall der bereits vereinbarten Abfuhr an.

  • Wie erfolgt die Müllabfuhr in Feiertagswochen?

    Abfuhrtermine an Feiertagen
    In Feiertagswochen kann sich Ihr regulärer Abfuhrtag für Ihren Restmüll bzw. Ihre Wertstoffsäcke wie folgt verschieben:
    a) bei einem Feiertag in der Woche: Fällt ein Abfuhrtermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich die Abfuhr für den Feiertag und die restlichen Tage der laufenden Woche um einen Tag. (Beispiel Donnerstag = Feiertag: die Abfuhr erfolgt Montag, Dienstag und Mittwoch nach Plan; der Donnerstag wird freitags und der Freitag wird samstags abgefahren)
    b) bei mehreren aufeinanderfolgenden Feiertagen (Weihnachten / Silvester, Ostern):
    In diesem Fällen werden die Abfuhrtermine in Ihrem Wochenblatt bzw. im Internet veröffentlicht.

  • Warum darf ich keine kompostierbaren Bioabfalltüten verwenden?

    Kompostierbare Mülltüten aus Mais- oder Kartoffelstärke 
    Auf gar keinen Fall sollten Sie kompostierbare Mülltüten aus Mais- oder Kartoffelstärke in die Biotonne werfen. Sie verrotten nicht in der relativ kurzen Zeit in der Vergärungsanlage und beeinträchtigen den Kompost. Die "kompostierbaren" Plastiktüten lassen sich auch kaum von normalen Plastiktüten unterscheiden. Daher besteht die Gefahr, dass die Biotonne wegen "falscher" Befüllung ungeleert stehenbleibt.

  • Tipps für die Biotonne im Sommer

    Für die heiße Jahreszeit: 

    • Stellen Sie die Biotonne im Sommer nach Möglichkeit nicht in die Sonne, sondern an einen schattigen kühlen Platz.
    • Vor dem ersten Befüllen und nach jeder Leerung der Biotonne ist es ratsam, den Boden mit zerknülltem Zeitungspapier auszufüllen, das saugt überschüssige Flüssigkeit auf und vermindert Anhaftungen.
    • Lockeres Befüllen und Einwickeln feuchter Abfälle in Zeitungspapier sorgt in der Biotonne für weniger Geruch.
    • Tierische Abfälle sind bevorzugte Ablageplätze für Fliegeneier. Insbesondere Fleisch- und Fischabfälle sollten daher in Papier eingewickelt werden, der Deckel der Tonne sollte immer geschlossen sein, damit Fliegen nicht in das Behälterinnere gelangen
    • Lassen Sie die Biotonne nach der Leerung bei gutem Wetter offen stehen, damit sie austrocknen kann.
    • Entfernen Sie Reste an Wänden und Boden oder spülen Sie die Tonne bei Bedarf mit Wasser aus. Das Wasser darf in die öffentliche Kanalisation.
    • Ein Austausch des Tonnendeckels gegen einen Biofilterdeckel kann die Feuchtigkeit im Gefäß reduzieren und damit Gerüchen und Fäulnisprozessen vorbeugen. Durch diesen Spezialdeckel werden Faulgase abgebaut und die Sporenbildung von Schimmelpilzen erschwert. Zudem hat der Deckel einen Dichtungsring, der das Eindringen von Ungeziefer erschwert.  
       
      Einen Biofilterdeckel können Sie gegen eine einmalige Gebühr von 35,- Euro bei der Kreisverwaltung Kusel beantragen. Hier kommen Sie zum Antrag

    • Streuen Sie in dünner Schicht Gesteins- oder Tonmehl in die Biotonne, wenn Maden aufgetreten sind. Das vermindert auch unangenehme Gerüche und verhindert die Bildung von Schimmelpilzen.
  • Tipps für die Biotonne Winter

    Für die kühle Jahreszeit

    • Geknülltes Zeitungspapier als unterste Schicht einlegen. 
    • Im Winter sollte die Biotonne unbedingt an einem frostsicheren Standort (z.B. in der Garage) stehen.
    • Sollte der Biomüll im Winter an der Tonnenwand festgefroren sein, können Sie ihn lösen, indem Sie mit einem Stiel oder Stecken in der Biotonne stochern.
    • Sie sind für die Entleerbarkeit der Biotonne verantwortlich, nicht der Abfuhrunternehmer.
      Bitte haben Sie Verständnis, dass die Abfuhrunternehmer in diesen Fällen nicht nachfahren! Das wäre oft schon zeitlich nicht zu schaffen. Aber es gibt Abhilfe:

      Konnte Ihre Biotonne im Winter nicht vollständig geleert werden, weil der Biomüll festgefroren war, so dürfen Sie bei der nächsten Abfuhr ausnahmsweise irgendeinen Karton oder einen Sack aus Papier mit Biomüll zur Biotonne dazu stellen. Der Abfuhrunternehmer nimmt die ordnungsgemäß verpackten Bioabfälle mit.