Elterngeld

Elterngeld

Für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder gilt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich Mütter und Väter

  • deren Kind nach dem 01.01.2007 geboren ist
  • die dieses selbst betreuen und erziehen
  • nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten und
  • mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben


Dauer des Elterngeldes

Für Geburten ab 01.07.2015 besteht die Möglichkeit, zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus zu wählen.

  • Basiselterngeld kann für den 1.-14. Lebensmonat des Kindes gezahlt werden, wobei ein Elternteil höchstens 12 Monate und mindestens 2 Monate Elterngeld beziehen kann.
  • Elterngeld Plus können Eltern nutzen, die über eine längere Zeit Elterngeld beziehen möchten. Dabei werden aus einem Basiselterngeldmonat zwei Elterngeld Plus Monate.

Arbeiten die Eltern beide gleichzeitig für 4 Lebensmonate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, kann jeder von ihnen zusätzlich einen Partnerschaftsbonus für diese Zeit in Form von Elterngeld Plus-Monaten erhalten.


Höhe des Elterngeldes

Das Basiselterngeld beträgt zwischen 65% und 67% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, jedoch mindestens 300,- € und höchstens 1.800,- €.

Für Geringverdiener unter 1000,- € gelten andere Prozentsätze.

Das Elterngeld Plus beträgt maximal 50% des errechneten Basiselterngeldes, mindestens 150,- € und höchstens 900,- €.

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld für das zweite und jedes weitere Kind um jeweils 300,- € bzw. 150,- € bei Elterngeld Plus

Das Elterngeld erhöht sich um den Geschwisterbonus, wenn im Haushalt zwei Kinder, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder drei oder mehr Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, leben.

Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes, jedoch mindestens 75,- € bzw. mindestens 37,50 € bei Elterngeld Plus

MutterschaftsgeldArbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld sowie Dienstbezüge (bei Beamten) werden für die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt als vorrangige Leistung auf das Elterngeld angerechnet. Diese Zeiten gelten als verbrauchte Basiselterngeldmonate.

In anderen Fällen, z.B. Alleinerziehende, Adoptiveltern, ausländische Staatsangehörige, Auszubildende, Studenten, gelten Ausnahmeregelungen.


Elterngeldanträge erhalten Sie

  • bei der Elterngeldstelle


Bitte beachten Sie, dass das Elterngeld erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden kann und längstens 3 Monate rückwirkend gewährt wird.


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