Wirtschaftliche Jugendhilfe


WIRTSCHAFTLICHE JUGENDHILFE 

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe zeigt sich für die finanziellen Angelegenheiten der vielen unterschiedlichen Hilfen im Rahmen des SGB VIII verantwortlich.

In Zusammenarbeit mit den Sozialen Diensten wird von der wirtschaftlichen Jugendhilfe aus verwaltungsrechtlicher Sicht geprüft und entschieden, ob die Voraussetzungen für eine Hilfe zur Erziehung vorliegen.

Zu den Leistungen und Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören:

  • die Gewährung von Leistungen für junge Menschen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe (z.B. Heime, Wohngruppen) oder in Pflegefamilien
  • die Gewährung von Leistungen für junge Menschen in teilstationären Einrichtungen der Jugendhilfe (Tagesgruppe)
  • die Gewährung von ambulanten Leistungen für junge Menschen und Eltern in der Familie (z.B. Erziehungsberatung, Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe) oder außerhalb der Familie im Betreuten Wohnen
  • die Gewährung von Leistungen bei der Versorgung von Kindern in Notsituationen (z.B. wenn der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des jungen Menschen übernommen hat, wegen einer Krankheit ausfällt)
  • die Gewährung von Leistungen bei Inobhutnahme von jungen Menschen
  • die Gewährung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen

Weiterhin informieren wir Eltern und junge Menschen über die Höhe von zu leistenden Kostenbeiträgen in teilstationären und stationären Jugendhilfeeinrichtungen.

Ansprechpartner für die jungen Menschen und die Eltern sind die jeweiligen Sachbearbeiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe oder die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes und des Pflegekinderdienstes.