Kreisseniorenrat

Unter Senioren sind alle Bürgerinnen und Bürger zu verstehen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Grundlage für die Bildung des Seniorenrates war eine im Februar 1991 vom Kreistag beschlossene Richtlinie über die Konstituierung und Aufgabenstellung eines Seniorenrates. Die konstituierende Sitzung fand dann am 22. August 1991 statt.

Wesentliche Aufgaben, wie vertreten der Interessen der Senioren des Kreises Kusel, beraten der Mitglieder des Kreistages, der Ausschüsse des Kreistages sowie der Verwaltung bei ihren Entscheidungen im Bereich der Altenhilfe, ergeben sich aus der Richtlinie.

Der Seniorenrat besteht aus bis zu 27 Mitgliedern.
Die stimmberechtigten Mitglieder werden von den nachfolgend genannten Entsendeberechtigten bestimmt:
•    Im Kreistag vertretene politische Gruppierungen
•    Räte der Verbandsgemeinden
•    Heimbeiräte der Seniorenheime im Landkreis Kusel
•    Je ein/e Vertreter/in der in der Altenhilfe tätigen Organisationen

Dem Seniorenrat gehören mit beratender Stimme an:
•    Der Landrat oder sein/e Stellvertreter/in
•    Ein/e Mitarbeiter/in des Sozialamtes
•    Ein/e Mitarbeiter/in des Gesundheitsamtes

Die Mitglieder des Seniorenrates sind ehrenamtlich tätig.


Hier geht's zu den Richtlinien über die Konstituierung und Aufgabenstellung eines Seniorenrates