Adoptionen

Adoptionen

Adoptionsvermittlung ist gem. § 1 AdVermiG das Zusammenführen von Kindern unter achtzehn Jahren und Personen, die ein Kind annehmen wollen (Adoptionsbewerber) mit dem Ziel der Annahme als Kind.

Adoptionsvermittlung bewegt sich im Spannungsfeld - abgebende Mütter und Väter - annehmende Eltern - Kind - und stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt.

Adoptionsvermittlung umfasst insbesondere:

  • ergebnisoffene Beratung von abgebenden Müttern und Vätern, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind zur Adoption freizugeben
  • Vorbereitung und Überprüfung (Bewerberseminare und Einzelgespräche) von Adoptionsbewerbern
  • Feststellung der Adoptionseignung von Bewerbern
  • Vermittlung des Kindes in die am besten geeignete Familie
  • Beratung und Begleitung aller Beteiligten während der Adoptionspflegezeit und nach Ausspruch der Adoption
  • Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren
  • Mitwirkung bei Auslandsadoptionen
  • Beratung, Überprüfung und gutachtliche Äußerung bei Stiefkind- und Verwandtenadoption
  • Unterstützung bei der Identitäts- und Wurzelsuche von Adoptierten
  • Seminare und andere Gruppenangebote für Adoptivfamilien

Weitere Informationen finden Sie hier:

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