Beistandschaften & Beurkundungen

Beistandschaften & Beurkundungen

Beistandschaften

Im Rahmen der Beistandschaft kann das Jugendamt den betreuenden Elternteil unterstützen bei

  1. der Feststellung der Vaterschaft
  2. der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen des Kindes

Die Beistandschaft beantragen kann der Elternteil, der alleine sorgeberechtigt ist, oder, bei gemeinsamer elterlicher Sorge, der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Innerhalb seines Aufgabenkreises vertritt der Beistand das Kind außergerichtlich und auch vor Gericht.

Bei Bedarf können die Unterhaltszahlungen über das Jugendamt abgewickelt werden. Des Weiteren werden dem unterhaltspflichtigen Elternteil und dem betreuenden Elternteil alle Unterhaltsänderungen mitgeteilt. In allen Angelegenheiten, die den Unterhalt des Kindes betreffen, können sich die Eltern an das Jugendamt wenden.

Die Beistandschaft endet mit Volljährigkeit des Kindes. Sie kann allerdings jederzeit vom betreuenden Elternteil beendet werden.

Beratung der unverheirateten Mutter nach der Geburt eines Kindes

Ist die Mutter eines Kindes nicht verheiratet, teilt das Standesamt die Geburt eines Kindes dem Jugendamt mit. Das Jugendamt bietet daraufhin der Mutter Beratung und Unterstützung, insbesondere bei Feststellung der Vaterschaft, der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und Fragen des Sorgerechtes, an.

Beratung in Unterhaltsangelegenheiten

Das Jugendamt berät und unterstützt den betreuenden Elternteil hinsichtlich des Unterhaltsanspruches des Kindes und bei Fragen des Betreuungsunterhaltes. Auch junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr können sich diesbezüglich an das Jugendamt wenden.

 

Beurkundungen

Die Urkundsperson beim Jugendamt beurkundet u. a.

  • Vaterschaftsanerkennungen und die dazu erforderlichen Erklärungen
  • Sorgeerklärungen
  • Unterhaltsverpflichtungen

Die Urkunden beim Jugendamt sind kostenfrei.

 

Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Sorgeerklärung

Die Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist, kann vom Jugendamt auf ihre Anfrage hin eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht erhalten. Voraussetzung ist, dass keine Sorgeerklärungen von den Eltern abgegeben worden sind, oder das Sorgerecht gerichtlich eingeschränkt wurde.

Sollten Sie Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt wünschen oder eine Jugendamtsurkunde benötigen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

Weitere Informationen:

Keine Leistungen gefunden.