Bildung und Teilhabe

Bildung und Teilhabe

Auf Antrag können Eltern aus finanziell schwächeren Familien für ihre Kinder Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.

Wozu dient das Bildungs- und Teilhabepaket?
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket soll es Kindern aus finanziell schwächeren Familien ermöglicht werden, an den notwendigen Bildungs- und Weiterbildungsangeboten teilzunehmen.

Wer ist antragsberechtigt?
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können für Kinder und Jugendliche beantragt werden, die

  • eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • eine allgemeinbildende Schule besuchen (und unter 25 Jahre alt sind)
  • eine berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (und unter 25 Jahre alt sind)

und eine der folgenden Grundleistungen erhalten:

  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
  • Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
  • Grundsicherung nach dem SGB XII
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II
  • Asylbewerberleistungen nach dem AsylbLG

Welche Leistungen können beantragt werden?
Folgende Leistungen können im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets beantragt werden:

  • Übernahme der Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung, es wird ein Zuschuss für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder der Kindertageseinrichtung gewährt. Die Kosten werden in voller Höhe mit dem jeweiligen Träger abgerechnet.
  • Eintägige und mehrtägige Klassenfahrten bzw. Fahrten der Kindertageseinrichtung, es werden die berücksichtigungsfähigen Kosten für eine eintägige oder mehrtägige Klassenfahrt, nach Vorlage einer Bestätigung der Schule oder der Kindertageseinrichtung, übernommen.
  • Leistungen für Schulbedarf, für jeden Schüler oder jede Schülerin wird ein Betrag in Höhe von bis zu 195,00 € pro Schuljahr für Schulbedarf gezahlt. Die Auszahlung erfolgt jeweils auf Antrag zum 01.08. in Höhe von 130,00 € und zum 01.02. in Höhe von 65,00 €.
  • Angemessene Lernförderung, für Schülerinnen und Schüler kann, wenn schulische Angebote nicht ausreichen, eine angemessene Lernförderung beantragt werden, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen. Die Lernförderung kann nur gewährt werden, wenn eine entsprechende Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit und den Umfang vorliegt.
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren kann ein monatlicher Betrag bis zu maximal 15,00 € für Vereins-, Kultur- und Ferienangebote gewährt werden. Darunter fallen z.B. Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Beiträge für Musikschulen oder Ferienfreizeiten.
  • Schülerbeförderung, die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächsten Schule werden übernommen, sofern die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht bereits von anderer Stelle übernommen werden.

Die genannten Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können nur auf Antrag gewährt werden!!!

Wo erhalten Sie die Antragsvordrucke?
Den Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Kusel oder bei den jeweils zuständigen Verbandsgemeindeverwaltungen.
Empfänger von Leistungen nach dem SGB II erhalten die Anträge beim Jobcenter.
Die Anträge können an den jeweiligen Stellen abgeholt werden und dort auch wieder ausgefüllt abgegeben werden.
Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online herunterzuladen.


Anträge und Vordrucke:
Für Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag:

 Für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:

Für Empfänger von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt:

Für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:

Für Empfänger von Bürgergeld:

Hinweis auf Publikationen des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/starke-familien-checkheft/136896