Sperrmüll-Anmeldung

Sperrmüll-Anmeldung

Jeder Haushalt im Landkreis Kusel hat die Möglichkeit, zweimal im Jahr Sperrmüll auf Abruf abholen zu lassen. Jede Sperrmüllanmeldung wird bei dem Haushalt registriert, bei dem der Sperrmüll anfällt.

Die Anmeldungen nimmt das Bürgerbüro der Kreisverwaltung Kusel entgegen oder Sie können die Anmeldung über die AbfallApp durchführen.

Der Abfuhrtermin wird Ihnen dann umgehend mitgeteilt.

Bitte bedenken Sie bei der Planung Ihrer Sperrmüllabfuhren, dass die Termine am Jahresende, insbesondere im Dezember schon frühzeitig ausgebucht sind.

Bei der Anmeldung geben Sie bitte die Art und Menge der sperrigen Abfälle an.
Bei einer Anmeldung per Email oder schriftlich, sollten Sie immer die genaue Abholadresse und sicherheitshalber auch die Telefonnummer dazuschreiben.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Sperrmüll auf der Kreismülldeponie Schneeweiderhof im Rahmen der beiden gebührenfreien Abfuhren pro Jahr selbst anzuliefern. Die Anlieferung wird dort als Sperrmüllabfuhrtermin gebucht. Gebührenfrei ist die Anlieferung von 2 m³ für eine Abfuhr oder von 4 m³ für beide Abfuhren pro Jahr. 

Hinweis: Für noch brauchbare Gegenstände, welche nicht unbedingt beim Sperrmüll entsorgt werden müssen, ist ein Verschenkmarkt eingerichtet.

Sperrmüll-Verschenkmarkt

Bei diesem Verschenkmarkt handelt es sich um eine Online Tauschbörse, auf der noch brauchbare Gegenstände, die sonst beim Sperrmüll entsorgt werden müssten, kostenlos anderen Bürgern angeboten werden können.

Ein Klick genügt und Sie finden weitere Informationen zum Verschenkmarkt

Sperrmüll- Was gehört dazu?

Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit auch nach einer Zerkleinerung nicht in die Restabfalltonne bzw. in rote Restabfallsäcke eingefüllt werden können. Die Abfuhrmenge pro Haushalt und Abfuhr ist auf 2 m³ beschränkt. 

Von der Abfuhr ausgenommen sind Abfälle
- welche aufgrund ihrer Einzelgröße (Höchstbreite bzw –länge 1,70 m) oder ihres Einzelgewichts (Höchstgewicht 50 kg) nicht verladen werden können       oder
- wenn von einer Zerkleinerungsmöglichkeit kein Gebrauch gemacht wurde oder
- Abfälle bereitgestellt werden, die aufgrund ihrer geringen Größe in die Restabfalltonne bzw. in einen roten Restabfallsack verfüllt werden können. 

Nicht abgeholt werden:
- Altholz der Schadstoffklasse IV (→ Deponie Schneeweiderhof, Eßweiler)
Aufgrund der Altholzverordnung werden Holzabfälle in verschiedene Schadstoffgruppen eingeteilt. Hölzer, welche mit Holzschutzmitteln für den Außenbereich behandelt wurden oder kesseldruckimprägnierte Hölzer gehören zur Schadstoffklasse IV. Diese sind gesondert zu entsorgen und werden daher bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen.
Dazu gehören: Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen, Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau, imprägnierte Gartenmöbel, Zäune, Palisaden, Konstruktionshölzer, Holzfachwerk und Dachsparren, Fenster, Fensterstöcke, Außentüren, imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich und Sortimente aus der Landwirtschaft

- Kühlgeräte und andere Elektrogeräte (→ Elektrosammelstellen)
- Auto, Autoteile, Altreifen (→ Autoverwerter)
- Bauschutt (→ Bauschuttdeponien, Deponie Schneeweiderhof, Eßweiler)
- Baustellenabfälle z.B. teer- oder bitumenhaltige Abfälle, Isoliermaterialien als Mineralfasern, Asbestmaterialien, Rigipsplatten (→ Deponie Schneeweiderhof, Eßweiler)
- Gartenabfälle, Grünschnitt (→ Grünschnittsammelstellen)
- Wurzelstöcke (→ Deponie Schneeweiderhof, Eßweiler)
- Glas + Spiegel z.B. Glastüren, Glastischplatten (→ Deponie Schneeweiderhof, Eßweiler)
- Altkleider und Schuhe (→ Altkleidersammlung bzw. Altkleidercontainer oder Restabfalltonne)
- Kleinteile z.B. Kleinspielzeug, Blumenübertöpfe, Geschirr, Handfeger+Kehrschaufel, Aktenordner, Fahrradschläuche + Fahrradmantel (→ Restabfalltonne)
- Tapetenreste + Tapetenrollen (→ Restabfalltonne)
- Sonderabfälle z.B. Holzschutzmittel, Pflanzenschutzmittel, Batterien, Altöl (→ Umweltmobil)
- Flüssigkeiten
- Nachtspeicheröfen
- in Abfallsäcken verpackte Gegenstände

Hinweise zur Bereitstellung und Abfuhr des Sperrmülls
Die Sperrmüllabfuhr wird mit verschiedenen Fahrzeugen durchgeführt, die nacheinander die einzelnen Abfallgruppen einsammeln.
Der Sperrmüll soll wie folgt zur Abholung bereitgestellt werden:
-     getrennt nach Altholz, Metall und Restsperrmüll
-     am Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr
-     nicht früher als am Abend vor dem festgelegten Abfuhrtag.

Zudem ist der Sperrmüll so bereitzustellen, dass niemand gefährdet wird und die Straßen nicht verschmutzt werden. Nicht zum Sperrmüll gehörende Gegenstände sollen am Tag der Abfuhr nicht auf der Straße abgestellt werden (Vermeidung von Verwechslungen).