Recycling und Abfallentsorgung
Leistungsbeschreibung
Die kommunale Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und die Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Abfallentsorgung - Antrag auf Haushaltszusammenlegung aufgrund Mitversorgung(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Antrag auf Mehrvolumen - Restmülltonne(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Antrag auf zusätzliche Abfuhr der roten Restabfallsäcke (Windelsacktour)(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Antrag Gewerbeabfallgefäß(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Antrag zur gemeinsamen Nutzung von Restabfall- und Bioabfallbehältern(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
An wen muss ich mich wenden?
Die Entsorgungspflichtigen sind in Rheinland-Pfalz die kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Für weitere Fragen können sie sich dorthin wenden.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Christian Ammann
- Frau Miriam Kopp
- Herr Jochen Körbel
- Frau Carolin Kreutz
- Frau Doris Ludwig
- Frau Ursula Müller
- Frau Steffi Remus
- Frau Martina Schöntaube
- Herr Thomas Weber
- Herr Uwe ZimmerLeiter der Abteilung 5 - Umwelt, Planung und Bauen; Referatsleiter 51