Abfallgebühr zahlen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kusel

    Für die Abfallbeseitigung im Landkreis Kusel gelten folgende Gebühren:

    Private Haushalte

    Die Monats- bzw. Jahresgebühr für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushalten beträgt je Haushalt bei einem  


    GrößeMonatsgebührJahresgebühr
    Ein-Personen-Haushalt60 Liter Volumen9,67 €116,00 €
    Zwei-Personen-Haushalt
    60 Liter Volumen
    12,67152,00
    Drei-Personen-Haushalt
    120 Liter Volumen
    17,67212,00
    Vier-Personen-Haushalt
    120 Liter Volumen
    21,33256,00
    Fünf-Personen-Haushalt
    180 Liter Volumen
    25,00300,00
    Sechs-Personen-Haushalt180 Liter Volumen
    28,00336,00
    Sieben-Personen-Haushalt
    240 Liter Volumen
    31,67380,00
    Acht-Personen-Haushalt
    240 Liter Volumen
    34,67416,00
    Neun- und Mehr-Personen-Haushalt
    240 + 60 Liter Volumen
    37,00444,00



    Privathaushalte - Veranlagungsgrundlagen

    • Für anschlusspflichtige bewohnte Grundstücke wird grundsätzlich jedem Haushalt ein Restabfallbehälter zugeteilt.
    • Maßgeblich für die Größe des Abfallgefäßes ist die jeweilige Zahl der Haushaltsmitglieder.
      Als Haushaltsmitglied zählt jede Person, die sich tatsächlich ohne Rücksicht auf die Meldepflicht auf dem Grundstück aufhält.
    • Das Mindestvolumen pro Haushaltsmitglied beträgt 7,5 Liter pro Woche.
    • Reicht dieses Gefäßvolumen nicht aus, kann ein Gefäß mit größerem Volumen beantragt werden.
    • Die Abfuhr der Restabfallgefäße erfolgt 4-wöchig.
    • Hinweis: Für die Entsorgung von Grundstücken, auf denen sowohl Abfälle aus privaten Haushaltungen als auch aus anderen Herkunftsbereichen anfallen (gemischt genutzte Grundstücke gemäß §13 Abs.5 Abfallsatzung), bei denen die für den Wohnzweck ausgewählten Behältnisse zur Entsorgung des gesamten Abfalls objektiv ausreichen, richtet sich die Monats- bzw. Jahresgebühr nach der Haushaltsgröße nach Abs. 1 zzgl. einer jährlichen Gebühr von 10,00 €.




  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.

  • Bemerkungen

    Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

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Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende