Bekanntmachung Prüfungsmitteilung Rechnungshof - Unterhaltsvorschuss
Die Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz und die Stellungnahme der Kreisverwaltung Kusel über die Prüfung von Gewährung von Unterhaltsvorschuss durch den Landkreis Kusel liegen gemäß § 57 LKO i.V.m. § 110 Abs. 6 GemO vom Tage der Bekanntmachung an, an sieben Werktagen bei der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49, Zimmer Nr. 246, während der nachstehenden Dienstzeiten:
Montag bis Mittwoch | 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 8.30 - 12.00 Uhr |
öffentlich aus.
Bei der Einsichtnahme der Papierform ist zwingend ein Termin erforderlich. Bitte setzen Sie sich hierfür mit Frau Danneck, Tel. 06381/424-201, Mail: stefanie.danneck@kv-kus.de in Verbindung.
Kusel, den 06.10.2025
KREISVERWALTUNG
gez.
Otto Rubly, Landrat