Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Kusel
I.
Der Kreistag des Landkreises Kusel hat den Tag der Wahl des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Kusel auf den Sonntag, den 9. November 2025 festgelegt.
II.
Aufgrund § 49 a Landkreisordnung, § 9 der Satzung über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration vom 18.12.2024 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
III.
Jeder Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge bis zur anderthalbfachen Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates für Migration und Integration einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen. In diesem Rahmen können auch im Wahlgebiet ansässige Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien und Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen. Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung des Bewerbers gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Im Wahlvorschlag sind der Vorschlagende und die Bewerber (Name, Vorname und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale, sofern diese zur Identifizierung erforderlich sind. Der Vorschlagende stellt sicher, dass der Bewerberin oder dem Bewerber die Datenschutzinformationen zur Zustimmungserklärung zur Wahl des Beirates für Migration und Integration gegeben werden.
IV.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig beim Wahlleiter Landrat Otto Rubly oder bei der Kreisverwaltung Kusel, Wahlamt, Trierer Straße 49-51, 66869 Kusel einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft ab am Montag, dem 22. September 2025, 18 Uhr. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.
V.
Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit können Sie bei den jeweils zuständigen Verbandsgemeindeverwaltungen erhalten. Wir stehen Ihnen auch gerne für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung.
VI.
Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 28. Oktober 2025 bekanntgegeben.
VII.
Die Wahl wird gemäß der Satzung über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration im Wege der Briefwahl durchgeführt. Die Wahlzeit endet am 9. November 2025 um 15:00 Uhr.
Kusel, den 20.08.2025
gez.
Landrat Otto Rubly als Wahlleiter