Änderungssatzung der Hauptsatzung des Landkreises Kusel vom 09.10.2019
Der Landkreis Kusel erlässt aufgrund der §§ 12, 17, 18 und 25 der Landkreisordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch die Artikel 3 des Gesetzes vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133) die folgende, vom Kreistag des Landkreises Kusel in seiner Sitzung am 12.12.2025 beschlossene Satzung:
Artikel 1
Die Hauptsatzung des Landkreises Kusel vom 09.10.2019 wird wie folgt geändert:
§ 5 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel erhält folgende Ergänzung:
7. die Vergabe von Aufträgen im Bereich des kommunalen Jobcenters/SGB II, sofern die Finanzierung vollumfänglich durch Bundesmittel erfolgt
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Kusel, den 12.12.2025
Kreisverwaltung
gez. Johannes Huber, Landrat
Hinweis:
Gemäß § 17 Abs. 6 der Landkreisordnung vom 31.01.1994 ergeht zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und den Rechtsfolgen folgender Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Landkreisordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
- die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49, 66869 Kusel, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.