Jugendschutz & Jugendarbeitsschutz


JUGENDSCHUTZ UND JUGENDARBEITSSCHUTZ

Jugendschutz

Das Jugendschutzgesetz regelt, vor welchen Situationen Kinder und Jugendliche geschützt werden müssen. Sie sollen vor potentiell schädigenden Einflüssen der Umwelt auf ihre körperliche und seelische Gesundheit geschützt werden. Es bezieht ethische und moralische Wertvorstellungen der Gesellschaft in seine Bestimmungen ein.
Die Bestimmungen im Jugendschutzgesetz sind für Kinder unter 14 Jahren anders als für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren oder zwischen 16 und 18 Jahren.
Dabei müssen Eltern nicht alles erlauben, was das Gesetz gestattet! Sie tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung.

Im Jugendamt kann man eine tabellarische Zusammenfassung mit den wichtigsten Informationen erhalten, was nach dem Jugendschutzgesetz erlaubt und was verboten ist.

Jugendarbeitsschutz

Das Jugendschutzgesetz regelt, welche Arbeiten von Kindern und Jugendlichen unter welchen Bedingungen ausgeführt werden dürfen. Dies betrifft auch Ausnahmegenehmigungen für Kinder über 3 Jahren bei Musikveranstaltungen, Theateraufführungen, etc.

Im Jugendamt kann man eine tabellarische Zusammenfassung mit den wichtigsten Informationen erhalten, was nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt ist.