Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebes „Jobcenter Landkreis Kusel“ und zur Aufhebung der Betriebsatzung des Eigenbetriebes vom 12. November 2011
Der Kreistag des Landkreises Kusel hat aufgrund §§ 17 und 57 der Landkreisordnung (LKO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475), § 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475), in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) in der Fassung vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Auflösung des Eigenbetriebes
Der Eigenbetrieb „Jobcenter Landkreis Kusel“ wird mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2025 aufgelöst und mit Wirkung zum 01. Januar 2026 in das Vermögen des Landkreises Kusel überführt.
§ 2 Aufhebung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes
Die Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Jobcenter Landkreis Kusel“ vom 12. November 2011 wird mit Ablauf des 31. Dezember 2025 aufgehoben.
§ 3 Jahresabschluss, Schluss- und Auflösungsbilanz
(1) Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. Dezember 2025; dieser Jahresabschluss ist zugleich die Schluss- und Auflösungsbilanz des Eigenbetriebes „Jobcenter Landkreis Kusel“.
(2) Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt über die bereits bestellte Prüfungsgesellschaft.
(3) Die Vorschriften über die Vorlage des Jahresabschlusses nach § 27 Abs. 2 und 3 EigAnVO bleiben unberührt.
§ 4 Nachweis der Vermögensgegenstände und Schulden
Die Vermögensgegenstände sowie Schulden des Eigenbetriebs „Jobcenter Landkreis Kusel“ werden mit Wirkung ab dem 01. Januar 2026 auf den Landkreis Kusel übertragen und in der Bilanz und der Anlagenbuchhaltung des Landkreis Kusel nachgewiesen.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Kusel, den 04.06.2025
gez.
Otto Rubly
Landrat