Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 05.12.2025 (Aufhebung der Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel und sonstige gehaltene Vögel)


I. Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest) vom 10.11.2025 und somit die damit verfügte Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel im Landkreis Kusel sowie das Verbot der Durchführung von Ausstellungen, Märkte, Börsen, Schauen und ähnliche Veranstaltungen unter der Teilnahme von Vögeln wird hiermit aufgehoben.

II. Sofortige Vollziehung
Die sofortige Vollziehung des vorgenannten Verfügungspunktes unter I. Nr. 1. wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 Nr.4 Verwaltungsgerichtsordnung im überwiegend öffentlichen Interesse angeordnet. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.

III. Inkrafttreten
Diese Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung tritt am 06.12.2025 in Kraft.

IV. Rechtlicher Hinweis
Diese Allgemeinverfügung und ihre Begründung kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten bei dem Veterinäramt der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Straße 49-51, 66869 Kusel eingesehen werden. Alternativ ist die Allgemeinverfügung auch über die Homepage der Kreisverwaltung Kusel jederzeit einsehbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Kusel einzulegen. Der Widerspruch kann

  1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49-51, 66869 Kusel
  2. in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes*
  3. oder schriftformersetzend nach den Voraussetzungen des § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

erhoben werden.

*Für die Erhebung eines Widerspruchs in elektronischer Form steht Ihnen ausschließlich die zentrale E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung Kusel: kv-kusel@poststelle.rlp.de zur Verfügung. Alle anderen bekannten E-Mail-Adressen der Kreisverwaltung Kusel, von deren Ämtern und Dienststelle sowie personenbezogene E-Mail-Adressen und E-Mail Kontaktformulare stellen keine rechtverbindliche elektronische Kommunikation mit der Kreisverwaltung Kusel dar. Zusätzliche Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter www.landkreis-kusel.de.

Kusel, 05.12.2025
gez. 
Johannes Huber, Landrat