Veterinäramt

Aufhebung der Stallpflicht im Landkreis Kusel ab dem 06.12.2025 – keine neuen Fälle bei Wildvögeln


Die Kreisverwaltung Kusel hebt zum 6. Dezember 2025 die Stallpflicht für Geflügel und andere gehaltene Vögel im gesamten Kreisgebiet auf. Auch Veranstaltungen mit Vögeln werden wieder zugelassen – unter Berücksichtigung der weiterhin geltenden Hygieneregeln.

Grundlage für diese Entscheidung ist, dass im Landkreis Kusel in den vergangenen Wochen keine neuen Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt wurden und der saisonale Vogelzug nahezu abgeschlossen ist. Nach Bewertung der aktuellen Lage und auf Empfehlung des Veterinäramts kann die Schutzmaßnahme daher aufgehoben werden.

„Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die ergriffenen Schutzmaßnahmen gewirkt haben,“ erklärt Landrat Johannes Huber. „Dank der Aufmerksamkeit unserer Geflügelhalter und der konsequenten Überwachung durch das Veterinäramt können wir die Stallpflicht nun verantwortungsvoll aufheben. Dennoch bleibt Vorsicht weiterhin wichtig, denn der beste Schutz für unsere Bestände ist eine gute Hygiene und ein wachsames Auge.“

Die Stallpflicht war am 10. November 2025 eingeführt worden, nachdem Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen wurde. Ziel war es, Hausgeflügel möglichst gut vor einer Ansteckung zu schützen.

Mit der Aufhebung dürfen Geflügelhalter ihre Tiere wieder im Freien halten – allerdings weiterhin unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung. Dazu gehören unter anderem:

  1. Fütterung nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind
  2. Tränken ohne Zugang zu Oberflächenwasser, das von Wildvögeln genutzt werden könnte
  3. Sichere, für Wildvögel unzugängliche Lagerung von Futter, Einstreu und anderen Materialien

Wichtig bleiben außerdem eine gute Hygiene und zu beachtende Biosicherheitsmaßnahmen im Stall sowie die regelmäßige Kontrolle der Bestände, um eine erneute Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Alle Geflügelhalter werden zudem erneut darauf hingewiesen, ihre Bestände beim Veterinäramt Kusel anzumelden – unabhängig von der Anzahl der Tiere und auch ohne aktuelles Seuchengeschehen.

Das Veterinäramt wird weiterhin regelmäßig Proben von verendeten Wildvögeln entnehmen, um mögliche neue Infektionen frühzeitig zu erkennen. Bei neuen Auffälligkeiten wird umgehend reagiert und gegebenenfalls die entsprechenden Schutzmaßnahmen wieder aktiviert.

Die Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Kusel zum Schutz gegen die Geflügelpest wurde in der Rheinpfalz und der Rhein-Zeitung (Öffentlicher Anzeiger) vom 5.12.2025 sowie auf unserer Homepage unter der Rubrik Bekanntmachungen öffentlich bekanntgemacht.