Veterinäramt

Änderung der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)


Seit dem 01.08.2023 müssen Schaf-, Ziegen- und Schweinehalter neben dem Zugang auch den Abgang von Tieren melden.

Die Meldungen sind innerhalb von 7 Tagen nach dem Zu- bzw. Abgang vorzunehmen.

Wichtig: Die Stichtagsmeldungen für Schaf-, Ziegen- und Schweinehalter (Bestand zum 01.01. jeden Jahres) sind weiterhin bis jeweils zum 15.01. vorzunehmen.

Um die Meldungen durchzuführen, wenden Sie sich bitte an den:

Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz

Riegelgrube 15-17

55543 Bad Kreuznach

+49 671 8860218

+49 671 67216

Ihr Veterinäramt