Das Wirtschaftsservicebüro informiert
Gründungsstipendium Rheinland-Pfalz – die Bewerbungsfrist zur neuen Runde Start.in.RLP beginnt am 15. Januar 2026!
Wir freuen uns, dass das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau das Gründungsstipendium Rheinland-Pfalz auch im Jahr 2026 wieder anbieten wird.
Gründerinnen und Gründer können sich ab 15. Januar bis 15. März 2026 für die neue Runde des Gründungsstipendiums Rheinland-Pfalz bewerben.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten bis zu 12.000 Euro Zuschuss für ein Jahr. Mit dem Gründungsstipendium Start.in.RLP, das in der frühen Phase der Gründung greift, soll die Konkretisierung und Marktfähigkeit von Gründungsvorhaben ermöglicht werden. Die Schwerpunkte liegen insbesondere auf einer besonderen Betrachtung des Innovationsgehalts sowie auf den Kriterien Schaffung von Arbeitsplätzen und wirtschaftlicher Impact. Gefördert wird auch die Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an die einzelnen Stipendiaten. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt pro Gründendem 1.000 Euro (brutto)/Monat für max. 12 Monate. Begleitet wird das Programm von einem kostenlosen Coaching zu gründungsrelevanten Themen.
Das Wirtschaftsservicebüro der Kreisverwaltung Kusel (WSB) ist ihr dafür akkreditierter Netzwerk- und Ansprechpartner vor Ort. Wir freuen uns darauf, Sie zusätzlich kostenfrei und umfangreich bei Ihrem Gründungsvorhaben zu begleiten und zu unterstützen, wenn Sie
- Ihren Unternehmenssitz im Kreis Kusel haben bzw. planen und nicht anderweitig unternehmerisch tätig sind.
- Mindestens 18 Jahre alt sind.
- Das Gründungsstipendium kann nicht zeitgleich mit SGB-Leistungen oder anderen Förderungen, die der Bestreitung des Lebensunterhalts dienen, gewährt werden (Details siehe Verwaltungsvorschrift).
- Entgeltliche Nebentätigkeiten im Umfang von max. 20 Stunden pro Woche sind zulässig.
- Das Unternehmen der Stipendiatinnen und Stipendiaten muss ins Gewerberegister (Gewerbeschein) oder Handelsregister (HRA) eingetragen sein oder werden und gewerblich tätig sein.
Wir freuen uns über Ihren Anruf oder formlose Email-Bewerbung zwecks Prüfung der Förderfähigkeit.
Weitere Details zu Ablauf, FAQ, etc. sind auf https://gruenden.rlp.de/startinrlp zu finden.
Kontakt:
Wirtschaftsservicebüro (WSB) Landkreis Kusel
Tel: 06381 424-346 (Montag bis Freitag, 8.00 Uhr – 12.00 Uhr) oder per E-Mail an birgit.pracht@kv-kus.de.
