Bauaufsicht weist auf mögliche Sicherheitsrisiken bei älteren Dachkonstruktionen hin
Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat die Unteren Bauaufsichtsbehörden mit Schreiben vom 12. Dezember 2025 aufgefordert, Gebäude in ihrem Zuständigkeitsbereich zu identifizieren, bei denen beim Bau sogenannte „Wolff“-Holzstegträger oder vergleichbare Konstruktionen verwendet worden sein könnten.
Hintergrund dieser Maßnahme sind mögliche Risiken für die Standsicherheit solcher Bauwerke, insbesondere wenn Stegträger mit harnstoffverklebten Generalkeilzinkenverbindungen (GKV) eingesetzt wurden.
Auslöser ist der Einsturz des Daches der Kirche St. Elisabeth in Kassel am 6. November 2023. Das Gebäude aus den Jahren 1959/60 war mit geklebten Holzstegträgern des Typs „Wolff“ errichtet worden. Ein inzwischen vorliegendes Gutachten des Büros HAZ aus Kassel kommt zu dem Ergebnis, dass der Dacheinsturz mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein Versagen der GKV-Verbindungen im Firstbereich zurückzuführen ist. Als Hauptursachen gelten Mängel bei der Ausführung, insbesondere bei Klebefugendicke und Klebstoffauftrag, möglicherweise verstärkt durch ein ungeeignetes Verfahren zur Erzeugung des Anpressdrucks. Ob darüber hinaus grundsätzliche konstruktive oder systemische Schwächen vorliegen, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere Bauwerke betroffen sind.
Vor diesem Hintergrund ist der Landkreis Kusel als Untere Bauaufsichtsbehörde verpflichtet, potenziell betroffene Gebäude zu identifizieren und auf eine Überprüfung der Standsicherheit durch die jeweiligen Eigentümer hinzuwirken. Dabei ist der Kreis auf die Unterstützung der Öffentlichkeit angewiesen.
Die bauaufsichtliche Zulassung der Wolff-Stegträger bestand vom 23. Dezember 1958 bis 30. November 1970, so dass ausschließlich Gebäude aus diesem Zeitraum infrage kommen. Da diese Konstruktion vor allem bei großen Spannweiten eingesetzt wurde, betrifft dies voraussichtlich überwiegend größere Gebäude, wie landwirtschaftliche Hallen, öffentliche Gebäude sowie Gewerbe- und Industriebauten. Bei Wohngebäuden ist ein Einsatz eher unwahrscheinlich.
Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden aus den Baujahren 1958 bis 1970, bei denen der Verdacht besteht, dass in Ihrem Gebäude geleimte Holzbinder als Trägerelemente verbaut worden sind, werden gebeten, sich per E-Mail unter bauaufsicht@kv-kus.de mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Kusel in Verbindung zu setzen.
Ausführliche Informationen stellt das Finanzministerium auf seiner Internetseite www.fm.rlp.de zur Verfügung (Themen – Baurecht und Bautechnik – Bauvorschriften – Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben mit Klick auf „Hinweis zu Wolff-Holzstegträgern mit harnstoffverklebte Generalkeilzinkenverbindungen“).
