Antragsverfahren Argarförderung 2026 gestartet
Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können bis zum 15. Mai 2026 Anträge zur Agrarförderung 2026 für die Direktzahlungen, Ökoregelungen, gekoppelte Tierprämien, Ausgleichszulage sowie die Weitergewährung für die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und des Ökologischen Landbaus stellen / Kreisverwaltungen erteilen Auskünfte zum Antragsverfahren
Mit dem Start des Antragsverfahrens zur Agrarförderung 2026 werden die landwirtschaftlichen Betriebe nach den Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gefördert.
Der vollständige Antrag für das diesjährige Antragsverfahren ist bis spätestens 15. Mai 2026 in LEA abzusenden. Zur Unterstützung der Antragstellerinnen und Antragssteller stehen Informationen und Hilfsmaterialen auf der LEA-Startseite sowie innerhalb des Antrags zur Verfügung.
Alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die in den Vorjahren einen Antrag auf Agrarförderung in LEA gestellt haben, können ihren diesjährigen Antrag mit den ihnen bekannten Zugangsdaten über LEA bearbeiten und abgeben. Neue Antragstellerinnen und Antragsteller, können bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung einen Zugang zu LEA beantragen.
Dienstleister haben die Möglichkeit sich im LEA-Dienstleisterportal zu registrieren, damit Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen ihnen Anträge in ihrem Auftrag zur Bearbeitung zuweisen können.
Der Landwirtschaftliche Elektronische Antrag (LEA) ist zu erreichen unter:
- für Antragsteller: lea.rlp.de/
- für Dienstleister: lea.rlp.de/rlp-eantrag-portal-dl
Informationen zu den Regelungen der GAP 2023 und zum Antragsverfahren 2026 sind zu finden unter:
www.add.rlp.de
www.eantrag.rlp.de/LEA
www.agrarumwelt.rlp.de
