Ärztliche Versorgung

Sorge um flächendeckende bereitschaftsärztliche Versorgung



Die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz, sieben Standorte des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zum Jahresende zu schließen, besorgt den Landkreistag Rheinland-Pfalz in hohem Maße. Sein Vorsitzender, Achim Schwickert, verweist auf den Sicherstellungsauftrag der KV und zugleich auf die Notwendigkeit der flächendeckenden bereitschaftsärztlichen Versorgung. „Die Sozialversicherungspflicht der sog. Poolärzte, die durch das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 24.10.2023 vorgegeben wird, darf nicht zu Versorgungseinschränkungen führen“, so Achim Schwickert.

Ebenso bedenklich sei die mögliche Auswirkung auf die Ambulanzen an Krankenhäusern, auf die dann eine Verdichtung zukomme. „Wir wünschen uns - bei allem Respekt vor der Selbstverwaltung der KVen - eine Abstimmung mit den Kreisen. Sie werden nun vor vollendete Tatsachen gestellt. Das trifft vor allem die Kreise hart, die ohnehin vor neuen Herausforderungen der Versorgung im Kontext der anstehenden Krankenhausreform stehen werden“, so Schwickert. Aktuell sei vor allem der Kreis Altenkirchen betroffen, es handele sich jedoch um eine Grundsatzfrage der gleichwertigen Versorgung und Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen.

Und: „Es stellt sich die Frage, ob es mit Blick auf die anstehenden großen Umwälzungen in den Krankenhäusern klug ist, ohne Not bestimmte Versorgungsstränge im Vorfeld zu kappen, oder nicht gesamthaft und kooperativ in einem Versorgungssystem vorzugehen, zum dem auch die bevorstehende Reform des Rettungsdienstes gehört“, so der Vorsitzende des Landkreistags Rheinland-Pfalz.

Pressemeldung des Landkreistags Rheinland-Pfalz vom 20.11.2023