Information des Veterinäramtes
Wichtige Informationen zum Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg - keine Gefahr für Menschen
Der aktuelle Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV-8) im benachbarten Baden-Württemberg, Berghaupten im Ortenaukreis, wirkt sich auf Teile von Rheinland-Pfalz und das Saarland aus.
Um empfängliche Tiere (insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen) außerhalb des 150 km Mindestradius um den infizierten Betrieb nicht zu gefährden, sind Schutzmaßnahmen notwendig.
Daher sind für Tierhalter und Unternehmer in folgenden Landkreisen besondere Präventionsmaßnahmen zu ergreifen:
Kusel, Donnersbergkreis, Kaiserslautern, Südwestpfalz, Bad Dürkheim, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße, Germersheim, Teile von Birkenfeld, Bad Kreuznach und Alzey-Worms.
Das bedeutet:
Das Verbringen innerhalb der betroffenen Gebiete ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich.
Für Tiere, die dazu bestimmt sind in BTV-8 freie Gebiete in Deutschland, in andere Länder oder Mitgliedstaaten bzw. Drittstaaten verbracht bzw. exportiert zu werden, bestehen unter Berücksichtigung der bei der EU notifizierten Ausnahmeregelungen hinsichtlich BTV-8 die drei nachfolgenden Verbringungsmöglichkeiten:
- Die Tiere wurden vollständig gegen BTV-8 geimpft, befinden sich innerhalb des durch die Spezifikationen des Impfstoffs garantierten Immunitätszeitraums und erfüllen mindestens eine der folgenden Anforderungen
a. sie wurden mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft; oder
b. sie wurden mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität, wie in den Spezifikationen des Impfstoffs angegeben, entnommen wurden. - Nachkommen von Rindern, Schafen und Ziegen im Alter unter 90 Tagen, deren Mütter
a. vor der Belegung entsprechend der Herstellerangaben gegen BTV-8 geimpft oder
b. mindestens 28 Tage vor ihrer Geburt entsprechend der Herstellerangaben gegen BTV-8 geimpft wurden.
Im Fall von 2b. ist zudem ein negativer PCR-Test für BTV-8 einer Probe erforderlich, die innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung entnommen wurde. Diese Nachkommen müssen zusätzlich innerhalb von 12 Stunden nach der Geburt Kolostrum des Muttertieres erhalten haben und von einer Tierhaltererklärung begleitet werden. - Tiere, die keine der Anforderungen nach 1. oder 2. erfüllen, können nur verbracht werden, sofern sie
a. mindestens 14 Tage vor dem Transport durch Insektizide oder Repellentien
vor Vektorangriffen geschützt wurden und
b. während dieses Zeitraums mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach dem Beginn der Behandlung mit Insektiziden oder Repellentien entnommen wurden.
Diese Tiere müssen zusätzlich von einer Tierhaltererklärung (siehe Homepage MKUEM) begleitet werden.
Für Verbringungen außerhalb Deutschlands sind die geltenden Anforderungen des jeweiligen Bestimmungslandes zu beachten.
Die vorstehenden Einschränkungen gelten ausschließlich für BTV-8. In Bezug auf den BTV Serotyp 3 bestehen keine Einschränkungen für nationale Verbringungen.
Aufgrund der aktuellen Seuchenentwicklung wird empfohlen verstärkt auch gegen den Serotyp 8 zu impfen. Auch Insektizide (Pour-On) gegen Mücken werden empfohlen.
Bisher nicht geimpfte Tiere müssen grundimmunisiert werden, d.h. zweimal gegen den entsprechenden Serotyp geimpft werden. Zur Aufrechterhaltung des Impfschutzes reicht nach einer Grundimmunisierung eine einfache jährliche Wiederholungsimpfung, damit die Aufrechterhaltung des Impfschutzes gewährleistet ist.
Die Impfungen werden durch das Land und die Tierseuchenkasse bezuschusst.
Kontakt:
Kreisverwaltung Kusel - Veterinäramt
