Antrag stellen

Antrag stellen

Das Wichtigste zuerst: bevor Sie einen Antrag einreichen, kontaktieren Sie bitte die Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Kusel. Diese ist zuständig für die inhaltlich-fachlich Beratung von Interessierten, die Maßnahmen umsetzen möchten. Sie berät umfassend zum gesamten Prozess und begleitet Sie von Planung, über Antragstellung bis zur Umsetzung der Maßnahme.

Projektanträge sind zu richten an das Federführende Amt. Dieses ist zuständig für die Administration.

Grundsätzlich können Projekte nur gefördert werden, wenn sie die Ziele der Partnerschaft für Demokratie Kusel erfüllen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Bezugspersonen (Erwachsene), Fachkräfte und Multiplikator:innen.  Zivilgesellschaftliche Akteur:innen sowie die breite Öffentlichkeit gehören ebenfalls zur Zielgruppe der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Kusel.

Bei der Beantragung von Mitteln müssen Sie als Projektträger 10 Prozent Eigenmittel in das Projekt einbringen.

Antragsberechtigt sind unter anderem Jugendverbände, (Förder-)Vereine, Kirchengemeinden, Sozialverbände oder sonstige freie und gemeinnützige Träger. Die Gemeinnützigkeit muss zwingend vorliegen.

Daher sind Schulen, Kommunen und sonstige Behörden nicht antragsberechtigt. Hier können Kooperationen mit gemeinnützigen Trägern eingegangen werden und eine Lösung sein.

Alle wichtigen Informationen vom Antrag über die Durchführung bis zur Abrechnung finden Sie zusätzlich im Leitfaden zur Antragstellung.