Geflügelpest (Vogelgrippe, Aviäre Influenza) 

Verdachtsfälle oder tote Wildvögel sowie krankes oder totes Hausgeflügel bitte melden an:
Veterinäramt der Kreisverwaltung Kusel
E-Mail: veterinaeramt@kv-kus.de 

Bitte keine toten oder kranken Vögel anfassen oder mitnehmen, sondern möglichst die Geodaten ans Veterinäramt schicken!

Zudem sollten Anrufer ihren Namen angeben und wie sie für Rückfragen erreichbar sind, darüber hinaus möglichst den genauen Fundort plus Beschreibung, Art und Anzahl der aufgefundenen Vögel.

Was ist die Geflügelpest?

Die Geflügelpest (auch Vogelgrippe oder Aviäre Influenza genannt) ist eine hochansteckende, durch Influenza-A-Viren verursachte Erkrankung, die insbesondere Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Hochpathogene Virusvarianten wie H5N1 oder H5N8 führen zu schweren Krankheitsverläufen mit hoher Sterblichkeit bei den Tieren.

Was sollten Halter von Hausgeflügel wie Hühnern beachten?

Die Übertragung der Krankheit erfolgt nicht nur durch direkten Kontakt mit Wildvögeln, sondern auch über kontaminierte Materialien wie Einstreu, Futter, Kleidung und Gerätschaften. Hier ist auf besondere Hygiene zu achten. Ab 4. November 2025 gilt für sämtliche gehaltenen Vögel in der Südwestpfalz (im Landkreis Südwestpfalz sowie in den Städten Pirmasens und Zweibrücken) Stallpflicht.

Was gibt es neben der Stallpflicht noch zu beachten?

Darüber hinaus gelten folgende Empfehlungen:

  • Fütterung von Hausgeflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
  • Futter und Einstreu wildvogelsicher lagern
  • Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser füllen, kein Oberflächenwasser verwenden
  • Keine Speisereste, Eierschalen oder Grünfutter von Äckern oder Wiesen verfüttern
  • Verwendung von stalleigener Kleidung und Schuhwerk, Stall- und Straßenkleidung trennen
  • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften
  • Regelmäßige Nagerbekämpfung
  • Vermeidung von Tierzukäufen oder Quarantäne für Neuankömmlinge
  • Ein- und Ausgänge der Geflügelhaltung vor unbefugtem Betreten sichern

Was tun bei Verdachtsfällen in Hausgeflügelbeständen?

Bei auffälligen Symptomen wie Atemnot, Apathie, Durchfall oder plötzlichem Verenden von Tieren ist umgehend das Veterinäramt zu informieren, per E-Mail an veterinaeramt@kv-kus.de

Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) sind nach dem Tiergesundheitsgesetz verpflichtet, dem Veterinäramt jeden Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche (wie etwa die Geflügelpest) unverzüglich zu melden. Nicht erst, wenn vermehrt Todesfälle auftauchen, sondern beispielsweise bereits, wenn die Legeleistung deutlich nachlässt.

Was tun, wenn man einen toten Wildvogel findet? 

Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden. Jeder Fund eines toten Wasser- oder Greifvogels sollte dem Veterinäramt unter Angabe des Funddatums und des genauen Ortes (am besten mit GPS-Koordinaten) per E-Mail  an veterinaeramt@kv-kus.de gemeldet werden.

Ist die Geflügelpest für Menschen gefährlich?

Eine Infektion des Menschen durch aviäre Influenzaviren ist prinzipiell möglich. Sie setzt jedoch einen engen Kontakt zu infiziertem Geflügel voraus. Die gängigen Hygieneregeln sollten eingehalten werden.

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