Asiatische Hornisse
Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax)
Nestfunde bitte melden - Vorsicht bei der Sichtung!
Eine Meldung bei der SGD Süd ist nicht mehr notwendig. Ausnahmen sind Nester, die in Naturschutzgebieten gemeldet werden. Alle Informationen der SDG Süd zu dem Thema befinden sich auf der Homepage unter: https://sgdsued.rlp.de/themen/naturschutz
Hinweis: Schädlingsbekämpfer in der Nähe sind im Internet zu finden
Die Asiatische Hornisse breitet sich zunehmend in Deutschland aus und ist mittlerweile in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und auch bei uns in Rheinland-Pfalz zu finden.
Grund für die zunehmende Ausbreitung der Art sind nicht zuletzt die sich ändernden klimatischen Bedingungen: milde Winter ermöglichen die Bildung stabiler Populationen von ursprünglich gebietsfremden, exotischen Arten.
Auch in unserer Region werden immer häufiger Tiere und ihre Nester gesichtet. Die invasive Tierart stellt eine potenzielle Gefährdung für heimische Arten, wie z.B. der Honigbiene, dar. Seit März 2025 ist die Asiatische Hornisse als "etablierte Art" gemäß Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014 (EU-Verordnung über invasive Arten) eingestuft.
Auch wenn eine Meldung nicht mehr verpflichtend ist, sollten Sie eine Sichtung dennoch melden, um den Ausbreitungsstand zu beobachten und Gegenmaßnahmen in schützenswerten Gebieten besser planen und koordinieren zu können.
Keine Panik - aber Vorsicht
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) gilt ebenso wie die Europäische Hornisse (Vespa crabro) von Natur aus als friedfertig. Für den Menschen ist ihr Stich - solange keine Allergie besteht - nicht gefährlicher als der Stich der heimischen Hornisse oder Wespe. Allerdings kann sie in der Nähe ihres Nestes – insbesondere bei Störung – sehr wehrhaft reagieren. Besonders die großen Sekundärnester, die im Sommer entstehen, bergen ein gewisses Risiko. Diese befinden sich meist hoch in Baumkronen, können aber auch in Wurzelstöcken, Hecken oder Büschen vorkommen – gerade dort, wo Menschen ungewollt zu nahe kommen, etwa beim Hecken- oder Baumschnitt. Auch in Schuppen, Garagen oder an Gebäuden (etwa an Dachüberständen) können Nester zu finden sein und dort "aus Versehen" gestört werden.
Daher gilt: Beim Aufenthalt und insbesondere bei Arbeiten im Freien sollte man besonders Achtsam sein, um unbewusste Störungen von Nestern zu vermeiden - in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen und bei beim Schneiden von Hecken oder Sträuchern.
Also: Achten Sie auf Ihre Umgebung, besonders im Spätsommer bei reifem Obst, z.B. Trauben. Fallen Ihnen in Ihrem Umfeld eine größere Anzahl von Hornissen auf oder sichten Sie ein Nest, sollten Sie Ihre Beobachtungen möglichst mit Fotos dokumentieren (auf eine sichere Entfernung achten!) und an das Meldeportal ARTENFINDER RLP melden.
Wie erkenne ich die Asiatische Hornisse?

Die Asiatische Hornisse lässt sich anhand ihrer Optik gut von der heimischen Europäischen Hornisse unterscheiden: sie ist mit einer Körperlänge von 1,5 bis 2,4 cm etwas kleiner als die heimische Europäische Hornisse.
Ihre Färbung weist deutliche Unterschiede auf. Die Europäische Hornisse zeichnet sich durch eine rotbraune Körperfärbung aus, die mit einem gelben Hinterleib und einer dunklen Zeichnung sowie einem gelben Gesicht kombiniert ist.
Im Gegensatz dazu weist die Asiatische Hornisse eine überwiegend schwarze Färbung auf, wobei der Hinterleib von einem markanten orangegelben Band durchzogen wird. Das Gesicht dieser Art ist orangefarben, und die Beine sind durch ihre kräftige gelbe Färbung

Europäische Hornisse | Asiatische Hornisse |
Tag- und Nachtaktiv | Tagaktiv |
Erstnest oftmals in Vogelkästen | Primärnest in Bodennähe |
Nester immer wettersicher | Sekundärnest meist in großer Höhe |
Anfang Mai - Ende September | März - Dezember |
ca. 700 Tiere im August | ca. 2.500 Tiere im September |
etwas schwerfällig | schwebender Flug |


Die Asiatische Hornisse baut zwei Nester. Das im Frühjahr von der Königin gebaute Gründungsnest (Primärnest) hängt meist in Bodennähe, unter Dachüberständen, in Schuppen oder Sträuchern.
Die größeren Filialnester (Sekundär- oder Hauptnester) werden im Sommer gebaut und befinden sich meist in großer Höhe freihängend in Bäumen. Sie sind rund bis birnenförmig und haben seitlich ein Einflugloch. Sie können beachtliche Ausmaße von bis zu einem Meter Höhe und 80 cm Durchmesser erreichen und in ihnen können im Spätsommer bis zu 5.000 Tiere Tiere leben, darunter bis zu 500 Jungköniginnen.
Besonders problematisch: Manche Sekundärnester befinden sich auch in geringerer Höhe, z.B. in Hecken, Büschen oder Gebäuden - was eine größere Gefahr für Menschen bedeutet.
Was tun bei der Sichtung einer Asiatischen Hornisse?
1. Abstand halten
Sowohl die Asiatische Hornisse als auch die heimische Europäische Hornisse sind grundsätzlich weder aggressiv noch gefährlich für den Menschen, verteidigen aber bei im Falle einer Bedrohung ihr Nest.
BITTE UNBEDINGT BEACHTEN:
Halten Sie Abstand und stören die Tiere nicht in ihrem natürlichen Verhalten. Die Sekundärnester, die sich meist in Baumkronen, befinden können sehr groß sein und sehr viele Tiere enthalten. Die Asiatische Hornisse zeigt ein ausgeprägtes Abwehrverhalten - nähert man sich den Nestern auf zwei Meter oder weniger, reagieren die Hornissen meist aggressiv, vor allem dann, wenn sie sich oder ihr Nest bedroht fühlen.
2. Sichtung dokumentieren & melden
Die Meldung der Art auf der landesweiten Homepage ist nicht mehr verpflichtend. Folgen Sie bitte dennoch dem Meldeaufruf der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz und melden Sie Nester unter
https://artenfinder.rlp.de/MeldeaufrufAsiatischeHornisse
Machen Sie nach Möglichkeit - aus sicherer Entfernung - ein Foto der Tiere oder des Nestes um eine genaue Identifizierung zu ermöglichen. Sie helfen damit, den Ausbreitungsstand zu beobachten und Gegenmaßnahmen in schützenswerten Gebieten besser planen und koordinieren zu können.
WICHTIG: Die heimische Hornisse (Vespa crabro) und ihre Nester sind geschützt und dürfen ohne Genehmigung nicht beseitigt werden. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an die untere Naturschutzbehörde.
3. Nester nicht eigenständig entfernen
Eine Pflicht zur Entfernung der Nester besteht nicht, die Kosten für eine Beseitigung muss der Grundstückseigentümer selbst tragen. Es wird ganz dringend davon abgeraten, die Nester eigenhändig selbständig zu entfernen - dazu sollte man auf jeden Fall Fachleute hinzuziehen.
Betroffene müssen sich in der Regel selbst um die Beseitigung eines Nestes kümmern und können sich direkt an einen zugelassenen Schädlingsbekämpfer wenden (Deutscher Schädlingskämpfer Verband e.v.).
Die Obere Naturschutzbehörde übernimmt nur noch in Einzelfällen die Beseitigung, z.B. im Umfeld von Vorkommen von geschützten, seltenen oder gefährdeten Arten, deren lokale Population durch die Prädation der Asiatischen Hornisse gefährdet sind, oder wenn andere konkrete Naturschutzziele gefährdet sind.
Im öffentlichen Raum haben ab August die Ordnungsbehörden die Verantwortung. In Einzelfällen können sie auch Entfernungen auf Privatgrundstücken veranlassen - etwa wenn das Grundstück in der Nähe einer Schule liegt.
Bitte helfen Sie mit, die weitere Ausbreitung zu dokumentieren – aufmerksam bleiben, Sichtungen melden, und im Zweifel professionelle Hilfe holen. Gemeinsam können wir Vorsorge treffen und die Risiken für Mensch und Natur minimieren.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des NABU:
https://berlin.nabu.de/tiere-und-pflanzen/insekten/arten/hautfluegler/hornissen/29297.html