E-Rechnung
Elektronische Rechnung (X-Rechnung)
Informationen über die Pflicht zur Abgabe von elektronischen Rechnungen im XML-Format ab dem 01.04.2025
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass für den Landkreis Kusel die Regelungen laut ERechVORP maßgebend sind. Unabhängig vom Auftragswert müssen Rechnungen an öffentliche Auftraggeberinnen und Auftraggeber in Rheinland-Pfalz elektronisch übermittelt werden.
Deshalb möchten wir Sie bitten, zukünftige an uns gerichtete Rechnungen im XML-Format, über die zentrale Rechnungseingangsplattform des Landes Rheinland-Pfalz (ZRE-RLP) einzureichen.
Achten Sie bitte bei der unmittelbaren Rechnungsstellung auf die ordnungsgemäße Verwendung der spezifischen Leitweg-ID's des Landkreises. Entscheidend ist hier der Inhalt des Verwendungszwecks.
Ab dem 01.11.2026 werden wir eine ausschließliche Rechnungszustellung über die ZRE-RLP Rechnungseingangsplattform anstreben. Unternehmungen, die dann noch andersformatige Rechnungen zustellen, müssen im Einzelfall mit dem Umstand einer Rechnungszurückweisung rechnen. Diesbezüglich wird dann durch das Amt eine direkte Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Unternehmen erfolgen.
Allgemeines zur Rechnung
Was ist eine elektronische Rechnung?
Rechnungen gelten als elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und dieses Format eine automatische sowie elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine reine Bilddatei oder ein PDF-Dokument sind deshalb ausdrücklich keine elektronischen Rechnungen.
Zur Gewährleistung der Umsetzung des elektronischen Standards wurde die XRechnung im XML-Format entwickelt, die den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht.Ab wann müssen Auftraggeber elektronische Rechnungen ausstellen?
Für Sie als Unternehmer/Unternehmerin (i.S. § 14 Abs. 1 BGB) besteht ab dem 01.04.2025 die Verpflichtung, ausschließlich elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber*innen auszustellen und zu übermitteln.
Wie erfolgt die Rechnungsstellung
Alle Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung finden Sie hier
Rechtliche Verordnungen und weitere Hinweise