Terminvereinbarung erforderlich


Sie haben etwas bei der Kreisverwaltung zu erledigen? Dann denken Sie bitte daran, im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren - telefonisch, per Mail oder online.

Denn nach wie vor gilt, dass die Kreisverwaltung für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich ist. Die Mitarbeitenden stehen zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail für Anfragen zur Verfügung. Eine persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung ist möglich

Das Bürgerbüro der Kreisverwaltung hilft Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter: 

+49 6381 424-0

Für einige Leistungen ist eine Online-Terminvergabe möglich - z.B. bei der Kfz.-Zulassungsstelle - etwa zur An- und Abmeldung von Fahrzeugen, beim Gesundheitsamt zur Anmeldung für die Belehrungen für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich oder beim Bürgerbüro zum Umtausch von Führerscheinen, die vor dem 19. Januar ausgestellt wurden oder der Verlängerung von bereits bestehenden Jagdscheinen.