Wertstoffe zur Entsorgung abgeben
Leistungsbeschreibung
Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall. Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgt. Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).Entsorgen können Sie Verkaufsverpackungen und sonstige Wertstoffe aus Haushaltungen
- über Container (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
- über den Gelben Sack (für Dosen, Getränkekartons, Plastikbecher)
- in manchen Landkreisen in speziellen Wertstofftonnen
Spezielle Hinweise für - Kreis KuselElektro-Altgeräte-Sammelstellen
- Eßweiler
Kreisdeponie Schneeweiderhof, Tel: 06304-92120
Mo - Fr: 7.30 - 16.30 Uhr - Konken
Fa. Preis, Schellweiler Straße 2, Tel: 06384-92170
Mo - Fr: 9.00 - 17.00 Uhr, 1. Sa im Monat: 9.00 - 12.00 Uhr - Lauterecken
Fa. Zahn, Bahnhofstraße 24b, Tel: 06382-7376
Di 9 - 12 Uhr , Fr 13 - 16 Uhr, 2. Sa im Monat: 9 - 12 Uhr - Schönenberg-Kübelberg
Fa. Ranker, Bruchstraße 40, Tel: 06373-81290
Mo - Fr: 8 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr, Sa : 8 - 12 Uhr
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Die Verpackungsentsorgung ist gebührenfrei. Die Gebühren für die kommunale Papierentsorgung richten sich nach der jeweiligen kommunalen Gebührensatzung.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Verpackungsentsorgung sind die Dualen Systeme. Auskünfte erteilen die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.