Plakette zur Kennzeichnung eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs aus dem Ausland (E-Plakette) beantragen
Leistungsbeschreibung
Ihr im Ausland registriertes Elektrofahrzeug benötigt eine E-Plakette, wenn Sie in Deutschland von Erleichterungen für Elektrofahrzeuge Gebrauch machen wollen. Elektrofahrzeuge sind zum Beispiel
- Batterieelektrofahrzeug
- Brennstoffzellenfahrzeug oder
- aufladbares Hybridelektrofahrzeug
Die E-Plakette müssen Sie an der Rückseite Ihres Elektroautos gut sichtbar anbringen.
Mit der E-Plakette können Sie in einigen Orten besondere Vorteile nutzen, beispielsweise
- Benutzung von Busspuren
- vergünstigte Gebühren beim Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen
- Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten
Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug wie beispielsweise ein
- Batterieelektrofahrzeug;
- Brennstoffzellenfahrzeug oder
- aufladbares Hybridelektrofahrzeug
benötigt zur Teilnahme am Straßenverkehr eine E-Plakette, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.
Die Plakette müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen und wird Ihnen durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.
Verfahrensablauf
Die sogenannte E-Plakette müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Diese trägt in das dafür vorgesehene Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges ein und händigt Ihnen die E-Plakette aus.
Sie müssen die E-Plakette dann nur noch an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anbringen.
Zuständige Stelle
Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Voraussetzungen
Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug ist im Ausland zugelassen.
- keine Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge durch den Herkunftsstaat
- Fahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, N2 (jedoch nur bis zu einem Gesamtgewicht bis max. 4250 kg) sowie L3e, L4e, L5e, L7e
- alternativer Antrieb bzw. Energiequelle
Welche Unterlagen werden benötigt?
- die Zulassungsbescheinigung Teil I
- die Übereinstimmungsbescheinigung oder
- eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können die Vorteile erst nutzen, wenn Sie die Plakette an Ihrem Auto angebracht haben.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind dem inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleichzusetzen.
An wen muss ich mich wenden?
Ausländische Fahrzeughalter können bei jeder Zulassungsbehörde die Ausgabe der Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge beantragen.