Klinikstandorte sichern, Kommunen entlasten: Landräte mahnen Verantwortung von Land und Bund an
Aus Sicht der rheinland-pfälzischen Landrätinnen und Landräte ist eine transparente und systematische Krankenhausplanung seitens der Landesregierung unbedingt erforderlich. „Wir verfolgen das Ziel, dass jede Patientin und jeder Patient in erreichbarer Nähe die Versorgung vorfinden, die medizinisch erforderlich ist“, betonte Hans-Ulrich Ihlenfeld, Landrat des Landkreises Bad Dürkheim und Vorsitzender der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz. Das Land müsse sich mehr engagieren, sind sich die Landräte einig. Dazu gehöre unbedingt, auch über Initiativen beim Bund die Kassenärztliche Vereinigung in ihrem Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung konsequent in die Pflicht zu nehmen. Für die Klinikstandorte dürfe es zudem nicht selbstverständlich sein, dass die Landkreise bei Insolvenzen und finanziellen Engpässen automatisch in die Bresche springen.
Diese Einschätzung teilen auch die bayerischen Landräte: „Krankenhausplanung bedeutet, dass das Land mit die Verantwortung übernehmen muss, wo welche Krankenhäuser mit welchen Qualitätskriterien sind“, so Landrat Thomas Eichinger, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses beim Bayerischen Landkreistag. „Und der Bund muss für eine auskömmliche Finanzierung sorgen. Wir Landräte müssen derzeit mit hohen kommunalen Mitteln die Defizite bei den Betriebskosten ausgleichen. Und die Landkreise sind beim Wegfall von Trägern zur Sicherstellung der stationären Versorgung verpflichtet. In anderen Bundesländern tragen Kommunen und das Land diese Verantwortung gemeinsam – im beiderseitigen Interesse für funktionierende Klinikstandorte.“ Haben die Menschen vor Ort das Gefühl unzureichender Gesundheitsversorgung, werde dies automatisch an die Landrätinnen und Landräte adressiert, die jedoch nur in begrenztem Maße das Heft des Handelns in der Hand hätten. Der gegenwärtige Schritt, dass Klinikstandorte Leistungsgruppen für ihr künftiges Spektrum anmelden müssen, erfolge auf Ebene der Träger.
Auch für Landrat Frank John aus dem Saarpfalz-Kreis ist klar: „Wir nehmen die Garantenstellung sehr ernst. Sie beinhaltet primär den Organisationsauftrag zur Sicherstellung der Versorgung. Dass nunmehr an die Garantenträger herangetragen wird, diese sollen Geld anstelle der sonstigen Verantwortungsträger ins System hineingeben, Geld dass der kommunalen Ebene nicht zur Verfügung steht, ist gerade nicht die Intention einer Garantenstellung und dient erst recht nicht dem Ziel der Sicherstellung der Versorgung.“ Er bezeichnete die Reform als notwendig, ihre Wirkung sei jedoch in großen Teilen nicht einzuschätzen. Vor allem in der Transformationsphase müsse die Patientenversorgung gesichert sein, damit das wirtschaftliche Überleben bedarfsnotwendiger Krankenhäuser gewährleistet sei, bis die neue Krankenhausplanung und -finanzierung greife. „Auch kleinere, bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung müssen unabhängig von Fallzahlen wirtschaftlich überleben können.“
Im Rahmen ihrer gemeinsamen Klausurtagung haben sich die Landrätinnen und Landräte aus Bayern, dem Saarland und Rheinland-Pfalz mit der aktuellen Krankenhausreform und ihren Auswirkungen auf ländliche Regionen befasst. Als Gast nahm der Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Gerald Gaß, teil.
