Geflügelpest: Verdacht bei Wildvogel bestätigt
Die sogenannte Aviäre Influenza, auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, hat den Landkreis Kusel erreicht. Das Friedrich-Loeffler-Institut als nationales Referenzlabor hat am gestrigen Donnerstagnachmittag, 06.11.2025, bestätigt, dass ein am 26. Oktober bei Rehweiler gefundener Kranich mit Aviärer Influenza (Typ H5N1) infiziert war. Der zweite Verdachtsfall – ein in Pfeffelbach gefundener verendeter Graureiher - hat sich nicht bestätigt.
Hausgeflügelbestände sind bislang nicht betroffen. Um eine Einschleppung der Tierseuche in Hausgeflügelbestände möglichst zu verhindern, bereitet die Kreisverwaltung Kusel für ihren Zuständigkeitsbereich eine sogenannte „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung“ vor. Diese sieht eine Stallpflicht für sämtliche gehaltenen Vögel vor, zudem wird damit die Ausrichtung von Ausstellungen, Märkten, Börsen, Schauen oder Veranstaltungen ähnlicher Art unter der Teilnahme von Vögeln untersagt.
Auch wenn diese tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erst am Mittwoch kommender Woche (12.11.2025) offiziell in Kraft tritt, so ruft das Veterinäramt der Kreisverwaltung Geflügelhalter schon jetzt auf, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Bestände zu schützen. Dazu gehört auch die Unterbringung der Tiere in Ställen.
Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko für Ausbrüche der Vogelpest in Geflügelhaltungen sowie für neue Fälle unter Wildvögeln in Deutschland weiterhin als „hoch“ ein. Dem Institut zufolge breitet sich der Erreger unter Wildvögeln und Geflügel in Deutschland stark aus, was auch mit der Zugaktivität von Kranichen und anderen Wildvögeln zu tun hat.
Meldung von tot aufgefundenen Kranichen, Greifvögeln und Wasservögeln sowie von tot aufgefundenem oder erkranktem Hausgeflügel bitte per Mail an das Veterinäramt veterinaeramt@kv-kus.de. Außerhalb der Dienstzeit der Kreisverwaltung wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Für die Nachverfolgung der Meldungen benötigt das Veterinäramt folgende Informationen:
- Name und Erreichbarkeit der meldenden Person
- den genauen Fundort, bei Fund auf freiem Feld möglichst mit Geodaten
- Beschreibung, Art und Anzahl der aufgefundenen Vögel
Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden.
Was ist die Geflügelpest?
Die Geflügelpest (auch Vogelgrippe oder aviäre Influenza genannt) ist eine hochansteckende, durch Influenza-A-Viren verursachte Erkrankung, die insbesondere Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Hochpathogene Virusvarianten wie H5N1 oder H5N8 führen zu schweren Krankheitsverläufen mit hoher Sterblichkeit bei den Tieren.
Was sollten Halter von Hausgeflügel wie Hühner beachten?
Die Übertragung der Krankheit erfolgt nicht nur durch direkten Kontakt mit Wildvögeln, sondern auch über kontaminierte Materialien wie Einstreu, Futter, Kleidung und Gerätschaften. Außerhalb eines Wirtes, also auf Gegenständen wie Werkzeug, Schuhsohlen und Reifen, kann das Virus bei Temperaturen von 20 Grad eine Woche lang überleben. Bei vier Grad kann das Virus bereits bis zu einem Monat lang überlebensfähig sein. Besonders gefährdet sind Geflügelhaltungen in Gewässernähe oder mit Auslauf ins Freie.
Weitere Schutzmaßnahmen:
- Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
- Futter und Einstreu wildvogelsicher lagern
- Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser füllen, kein Oberflächenwasser verwenden
- Keine Speisereste, Eierschalen oder Grünfutter von Äckern oder Wiesen verfüttern
- Verwendung von stalleigener Kleidung und Schuhwerk, Stall- und Straßenkleidung trennen
- Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften
- Regelmäßige Nagerbekämpfung
- Vermeidung von Tierzukäufen oder Quarantäne für Neuankömmlinge
- Ein- und Ausgänge der Geflügelhaltung vor unbefugtem Betreten sichern
Ein Merkblatt zu Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinsthaltungen ist auf der Internetseite des Friedrich-Löffler-Instituts unter Aktuelles/Tierseuchengeschehen/Aviäre Influenza (AI)/Geflügelpest hinterlegt:
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00000891/Merkblatt-AI_2016-11-25_bf_K.pdf
Was tun bei Verdachtsfällen in Hausgeflügelbeständen?
Bei auffälligen Symptomen wie Atemnot, Apathie, Durchfall oder plötzlichem Verenden von Tieren ist umgehend das Veterinäramt zu informieren, per E-Mail an veterinaeramt@kv-kus.de. Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) sind nach dem Tiergesundheitsgesetz verpflichtet, dem Veterinäramt jeden Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche (wie etwa die Geflügelpest) unverzüglich zu melden. Nicht erst, wenn vermehrt Todesfälle auftauchen, sondern beispielsweise bereits, wenn die Legeleistung deutlich nachlässt.
Keine Gefahr für den Menschen bei Einhaltung der Hygieneregeln
Eine Infektion des Menschen durch aviäre Influenzaviren ist prinzipiell möglich. Sie setzt jedoch einen engen Kontakt zu infiziertem Geflügel voraus. Laut Robert-Koch-Institut ist das Risiko auch dann als sehr gering einzuschätzen. Dennoch sollten die gängigen Hygieneregeln eingehalten werden.
Registrierung von Geflügelhaltungen
Sollten Halter ihre Geflügelhaltung im Landkreis Kusel noch nicht beim Veterinäramt der Kreisverwaltung registriert haben, sind sie aufgerufen, dies schnellstmöglich nachzuholen. Dies gilt bereits ab dem ersten Tier und unabhängig davon, ob es sich um ein Hobby oder eine Erwerbstätigkeit handelt.
Die Kreisverwaltung Kusel appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, durch umsichtiges Verhalten zur Eindämmung der Geflügelpest beizutragen und ihre Tiere bestmöglich zu schützen.
