Anzeige & Registrierung von Tierhaltungen


ANZEIGE UND REGISTRIERUNG VON TIERHALTUNGEN

An- und Abmeldepflicht  von Tierhaltungen

Jeder, der Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Gehegewild, Kameliden, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel oder Bienen halten will, muss dies bei der Kreisverwaltung Kusel anzeigen.

WICHTIG: Die Aufgabe von bereits gemeldeten Tierhaltungen ist ebenfalls bei uns zu melden.