Kindertagespflege
KINDERTAGESPFLEGE
Damit die Kleinsten gut betreut werden, steht das Jugendamt Eltern zur Seite. Es berät bei Fragen zur Betreuung und vermittelt Plätze bei Kindertagespflegepersonen. Die Kindertagespflege steht als eigenständiges Angebot gleichrangig neben dem Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen.
Kindertagespflege zeichnet sich durch eine individuelle Bedarfsausrichtung und hohe Flexibilität aus. Vor allem in den ersten Lebensjahren können durch die familiennahe Betreuung individuelle Bedürfnisse flexibel berücksichtigt werden. Durch die Betreuung in einer Kleingruppe mit bis zu höchstens fünf Kindern hat die Kindertagespflegeperson die Möglichkeit und Zeit, sich einzelnen Kindern intensiv zuzuwenden. Die Kinder werden von einer festen Bezugsperson und betreut, was insbesondere für Kinder unter drei Jahren aus entwicklungspsychologischer Sicht ein bedeutsamer Aspekt ist.
Alle Kindertagespflegepersonen wurden qualifiziert, ihre Eignung durch das Jugendamt überprüft, sie werden kontinuierlich betreut und erhalten die Möglichkeit regelmäßiger Fortbildungen.
Informationen für Eltern
Was ist Kindertagespflege
Kindertagespflege als familiennahe Form der Kinderbetreuung findet meist in der Wohnung der Kindertagespflegeperson statt, kann aber auch in der Wohnung der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen. Die Betreuungszeiten werden je nach individuellem Bedarf abgesprochen und können auch Randzeiten abdecken, in denen keine Kindertagesstätte geöffnet ist.
Durch die Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson haben die Kinder eine feste Bezugsperson, die sehr flexibel und individuell auf deren Bedürfnisse und die ihrer Eltern eingehen kann, da sie nicht mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreut. Dieser überschaubare und familiäre Rahmen kann besonders für sehr kleine Kinder besonders wertvoll sein und bietet vielfältige Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Die Kindertagespflege ist der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt. Somit haben auch Kindertagespflegepersonen einen Auftrag zur Erziehung, Bildung und Betreuung der ihnen anvertrauten Kinder.
Das Jugendamt überprüft und qualifiziert angehende Kindertagespflegepersonen. Ausschlaggebend bei der Auswahl einer geeigneten Kindertagespflegestelle für Ihr Kind ist neben der Abdeckung Ihres Betreuungsbedarfs sowie der Erreichbarkeit zu Wohn- und/oder Arbeitsstätte unbedingt auch der persönliche Kontakt.
Wer kann Kindertagespflege in Anspruch nehmen
Kinder ab einem Jahr haben einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Für Kinder, die jünger als ein Jahr alt sind, kann Kindertagespflege öffentlich gefördert werden, wenn die Eltern beide erwerbstätig, in Ausbildung, Wiedereingliederung oder arbeitssuchend sind bzw. wenn die Kindertagespflege für die Entwicklung des Kindes erforderlich ist.
Für Kinder ab drei Jahren (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) kann Kindertagespflege ergänzend beansprucht werden, wenn z.B. die Betreuungszeiten der Kindertagesstätte oder Schule nicht ausreichen, um die eigenen Arbeitszeiten abzudecken.
Kosten
Eltern zahlen einen Elternbeitrag entsprechend ihrem Einkommen an das Jugendamt.
Die Beiträge und Rahmenbedingungen der Kindertagespflege werden über die aktuelle Satzung des Landkreises Kusel geregelt und sind abhängig von dem jeweiligen Betreuungsumfang. Eine erste Orientierung bieten Ihnen unsere unten aufgeführte Satzung sowie die Tabelle über die pauschalisierte Kostenbeteiligung.Bei geringem Einkommen kann der Elternbeitrag auf Antrag auch ganz oder teilweise erlassen werden. Für Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt, für die trotz rechtzeitiger Bemühungen der Eltern (noch) kein Kindergartenplatz zur Verfügung steht, kann eine Beitragsbefreiung für die Kindertagespflege beantragt werden.
Gerne sind wir Ihnen bei der Vermittlung einer geeigneten Kindertagespflegeperson sowie bei weiteren Fragen zur Betreuung und Förderung Ihres Kindes in Form von Kindertagespflege behilflich. Einen Antrag zur Förderung in Kindertagespflege finden Sie ebenfalls in unserem Downloadbereich.
Informationen für Kindertagespflegepersonen und an einer Qualifizierung Interessierte
Voraussetzungen und Qualifizierungskurs
Mit der Aufnahme eines Tagespflegekindes übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe. Neben der Freude am Umgang mit Kindern und an pädagogischen Inhalten sind weitere Voraussetzungen erforderlich, insbesondere sollte auch folgende Anforderungen erfüllt sein:
- mind. Vorliegen der Berufsbildungsreife (qualifizierter Hauptschulabschluss)
- Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme am Qualifizierungskurs
- Bereitschaft zu einer gesundheitlichen Untersuchung
- ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- Bereitschaft, sich einem Eignungsverfahren zu unterziehen
- sichere Nutzung eines Computers
- bei Migrationshintergrund: Vorliegen eines Sprachzertifikats B2 (Deutsch)
Um ihre Eignung zu belegen, müssen Kindertagespflegepersonen entsprechende Voraussetzungen in den Bereichen Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft aufweisen. Auch müssen kindgerechte Räumlichkeiten vorhanden sein. Zudem ist es erforderlich, dass Kindertagespflegepersonen „über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindestagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben“ (§ 23 Abs. 3 SGB VIII).
Qualifizierungskurse und Fortbildungen werden vom Jugendamt Kusel dank der finanziellen Förderung durch das Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz angeboten.
Die Ausbildung umfasst 210 Unterrichtseinheiten sowie 40 Stunden Praktikum und findet in Kombination von Präsenzunterricht und E-Learning statt.
Inhalte des Qualifizierungskurses sind z.B. Aufbau einer Kindertagespflegestelle und Erstellen einer Konzeption, Eingewöhnungsphase, schwierige Erziehungssituationen in der Kindertagespflege, Bildungsauftrag, Tagespflegekinder – eigene Kinder, Erziehungspartnerschaft mit Eltern, Businessplan, rechtliche und finanzielle Grundlagen der Kindertagespflege, Vernetzung und Kooperation.
Bitte erfragen Sie bei uns den Starttermin eines nächsten Qualifizierungskurses. Dieser findet in Kooperation mit den Jugendämtern der Stadt sowie des Landkreises Kaiserslautern und des Donnersbergkreises statt. Sollten Sie Interesse an einer Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson haben, senden Sie uns bitte einen ausgefüllten Bewerberbogen für Interessenten zu. Auch zu den weiteren Voraussetzungen informieren wir Sie gerne näher in einem persönlichen Gespräch.
Verdienst in der Kindertagespflege
Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbständig tätig. Für Kinder, die sie im Auftrag des Jugendamtes betreuen, erhalten sie für deren Förderung eine laufende Geldleistung monatlich im Voraus. Diese orientiert sich an der Anzahl der betreuten Kinder, dem zeitlichen Umfang der Betreuung und ggf. an weiteren Besonderheiten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Satzung sowie der Tabelle über die laufende Geldleistung im Downloadbereich. Kindertagespflegepersonen müssen eine Unfallversicherung abschließen. Auf Antrag können die entsprechenden Beiträge erstattet werden. Ebenfalls können auf Antrag nachgewiesene angemessene Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Rentenversicherung anteilig erstattet werden.
Weitere Unterlagen:
- Tabelle über die Höhe des Tagespflegegeldes und der pauschalierten Kostenbeteiligung ab 01.01.2024
- Satzung
- Antrag auf Förderung in Kindertagespflege
- Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages in Kindertagespflege
- Bewerberbogen für Interessenten
- Antrag auf Erteilung der Pflegeerlaubnis
- Anmeldung Unfallkasse BGW - Berufsgenossenschaft