Öffentliche Bekanntmachung: Auflösung des "Fremdenverkehrszweckverbandes Pfälzer Bergland"


Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gibt hiermit gemäß § 11 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) Folgendes bekannt:

Auflösung des
„Fremdenverkehrszweckverbandes Pfälzer Bergland“

Die Verbandsversammlung des Fremdenverkehrszweckverbandes Pfälzer Bergland hat in Ihrer Sitzung vom 02.10.2025 gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. 1982, S. 476, zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom 02.03.2017 GVBl. S. 21), die Auflösung des Fremdenverkehrszweckverbandes Pfälzer Bergland mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen.

Der vorstehende Beschluss wird hiermit von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als der nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 KomZG zuständigen Errichtungsbehörde gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 KomZG bestätigt, mit der Maßgabe, dass die Auflösung des „Fremdenverkehrszweckverbandes Pfälzer Bergland“ zum

31.12.2025

wirksam wird.

Gemäß § 11 Abs. 4 KomZG gilt der Zweckverband nach seiner Auflösung als fortbestehend, soweit und solange der Zweck der Abwicklung es erfordert (gesetzliche Fiktion).

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Az: 1103-0001#2025/0015-0382 Ref_21

Trier, den 27.05.2026
Im Auftrag

Gez. Martin Schulte