Öffentliche Bekanntmachung


Gemäß § 97 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 57 der Landkreisordnung wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen zur Einsichtnahme durch die Einwohner in der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49-51 in 66869 Kusel, Zimmer 074, während den Dienstzeiten der Kreisverwaltung Kusel in Papierfassung sowie im Internet auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-kusel.de) öffentlich ausliegt. Die Einwohner sind berechtigt, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist vom 18.08.2026 bis 01.09.2026 bei der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49-51 in 66869 Kusel, Zimmer 074, einzureichen.

Kusel, den 12.08.2026

Kreisverwaltung Kusel
Gez.
Johannes Huber
Landrat

Hinweis:
Bei der Einsichtnahme in Papierform ist zwingend ein Termin erforderlich. Bitte setzten Sie sich hierfür mit Herrn Schnitzer, Tel. 06381/424-239, Mail: carsten.schnitzer@kv-kus.de oder Herrn Reichhart, Tel. 06381/424-351, Mail: raphael.reichhart@kv-kus.de in Verbindung.