Burg Lichtenberg
„Burgfrühling“ auf Burg Lichtenberg - Verkehrsbeschränkungen am 17. Mai
Am Sonntag, den 17. Mai, findet auf dem Gelände der Burg Lichtenberg der diesjährige „Burgfrühling“ statt.
Aufgrund des erwarteten hohen Besucheraufkommens werden die Besucherinnen und Besucher gebeten, die ausgewiesenen Parkplätze zu nutzen. Zur Gewährleistung einer möglichst reibungslosen An- und Abreise sowie zur Vermeidung von Verkehrsbehinderungen gelten an diesem Tag folgende Verkehrsbeschränkungen rund um die Burg Lichtenberg:
Auf der K 23 wird ab der Einmündung L 176 / K 23 in Thallichtenberg bis zum Ortseingang Körborn ein absolutes Halteverbot angeordnet. Darüber hinaus gilt in diesem Streckenabschnitt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Im Bereich der Zu- und Abfahrten zu den Parkflächen wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert.
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, besondere Rücksicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger zu nehmen.
Die Kreisverwaltung dankt für das Verständnis und wünscht allen Besucherinnen und Besuchern eine angenehme Anreise sowie einen schönen Aufenthalt beim Burgfrühling.
